Maurer · Auftrag Vorlage Österreich
Maurer Auftrag Vorlage 2026 - Auftragsbestätigung für Österreich
Rohbau fertig, aber Betonklasse nicht spezifiziert, Schalung-Frage ungeklärt und §19 UStG AT nicht ausgewiesen - auch in Österreich führen fehlende Angaben zu kostspieligen Nachträgen und Streitigkeiten. Eine vollständige Maurer-Auftragsbestätigung nach ABGB § 1151 und ÖNORM B 4706 schützt den Betrieb.
werkflow erstellt die Auftragsbestätigung automatisch aus dem akzeptierten Angebot - Betonklassen, Mauerwerk-Spezifikation und 20% österreichische USt. (oder §19 UStG AT) korrekt ausgewiesen. PDF per E-Mail, BMD/RZL-Export am Monatsende.
Pflichtangaben in der Maurer-Auftragsbestätigung (AT)
1. Kopfdaten & Parteien
- Name, Adresse und UID-Nummer des Maurer-Betriebs
- Name und Adresse des Auftraggebers (Bauherr / GU / Generalübernehmer)
- Auftragsnummer und Referenz auf das Angebot
- Baustellen-Adresse und Bauvorhaben-Bezeichnung
- Datum der Auftragserteilung
2. Leistungsbeschreibung & Bauteil-Spezifikation
- Art der Leistung: Rohbau, Mauerwerk, Betonarbeiten, Putz, Keller
- Mauerwerk: Stein-Typ (Poroton, Ziegel, Kalksandstein), Wanddicke in cm nach ÖNORM B 4200
- Betonklasse nach ÖNORM B 4706 / EN 206 (C20/25, C25/30, C30/37)
- Bewehrung: Stahlgüte (B500B), Betonüberdeckung in mm
- Schalung: gestellt durch Auftragnehmer oder Auftraggeber (explizit benennen)
- Ausführungsstandard: ÖNORM B 4200 (Mauerwerk), ÖNORM B 4706 (Beton)
3. Termine & Ausführungsfristen
- Baubeginn (abhängig von Fundamenterstellung als Vorleistung)
- Rohbau-Fertigstellungstermin (Richtfest)
- Voraussetzung: Fundament-Abnahme / Baugrube fertig
- Hinweis: Terminverschiebung bei Behinderung durch AG (ÖNORM B 2110)
4. Preis & Zahlungsbedingungen
- Nettobetrag je Position (Mauerwerk m², Beton m³) und Gesamtbetrag
- 20% österreichische USt. ausgewiesen
- Oder: §19 UStG AT Hinweis bei B2B-Rohbau (Reverse Charge)
- Abschlagsplan nach Baufortschritt: z.B. 20% Baubeginn, 30% Kellerdecke, 30% Rohbaudecke, 20% Abnahme
- Zahlungsziel: 14 Tage netto nach Abschlagsrechnung
5. Gewährleistung & AGB-Verweis
- Gewährleistungsfrist: 3 Jahre nach ABGB § 933 (unbewegliche Sachen / Bauwerk)
- Ausführungsstandard: ÖNORM B 4200 (Mauerwerk), ÖNORM B 4706 (Beton), EN 206
- ÖNORM B 2110 als Vertragsbestandteil bei öffentlichen Auftraggebern empfohlen
- Verweis auf beigefügte AGB des Maurer-Betriebs
Diese Vorlage als druckfertiges PDF
Fertig formatiert mit Platzhaltern für Ihren Betrieb. Direkt ausfüllen und an den Kunden schicken.
Häufige Fragen
Was muss eine Maurer Auftragsbestätigung in Österreich enthalten?
Eine vollständige österreichische Maurer-Auftragsbestätigung nach ABGB § 1151 enthält: Firmen- und Kundendaten mit UID-Nummer, Auftragsnummer, Leistungsbeschreibung (Rohbau, Mauerwerk, Betonarbeiten), Mauerwerk-Spezifikation (Stein-Typ, Wanddicke), Betonklasse nach ÖNORM B 4706 (C20/25, C25/30), Schalungsregelung (AN oder AG), Ausführungsstandard ÖNORM B 4200/B 4706, Gesamtpreis inkl. 20% USt. oder §19 UStG AT Hinweis, Ausführungstermin und AGB.
Was ist die ÖNORM B 4706 und warum ist die Betonklasse im Auftrag relevant?
ÖNORM B 4706 ist die österreichische Norm für Beton - sie definiert Expositionsklassen und Betonzusammensetzung für verschiedene Anwendungsfälle im Bauwesen. Betonklassen C20/25 und C25/30 unterscheiden sich in Druckfestigkeit und Anforderungen an Zementgehalt und w/z-Wert. Bei tragenden Bauteilen (Fundamente, Decken, Stützen) ist die Betonklasse durch die Statik vorgegeben und muss im Auftrag exakt spezifiziert sein - Abweichungen können die Standsicherheit gefährden.
Gilt §19 UStG AT bei österreichischen Maurer-Aufträgen?
§ 19 Abs. 1a UStG AT gilt bei Maurer-/Rohbauaufträgen, wenn der Auftraggeber selbst Bauleistungen erbringt (Generalunternehmer, Bauträger, gewerblicher Wohnbaugesellschaft). Rohbauarbeiten sind klassische Bauleistungen im Sinne des §19. In der Auftragsbestätigung muss dann stehen: 'Übergang der Steuerschuld gem. §19 Abs. 1a UStG AT.' Bei Privatbauherren gilt die normale 20% USt. werkflow erkennt die korrekte Steuerposition automatisch.
Wie regelt man Schalung im österreichischen Maurer-Auftrag?
Auch im österreichischen Maurer-Auftrag muss die Schalungsfrage eindeutig geregelt sein: Stellt der Auftragnehmer (Maurer) die Schalung (inkl. Mietkosten für Systemschalung Doka/PERI), oder ist sie eine Vorleistung des Auftraggebers (GU)? Ungeklärte Schalungskosten sind ein häufiger Nachtragsauslöser im österreichischen Rohbau. Klares Statement: 'Schalung wird gestellt durch: [AN/AG]' - und entsprechend in der Kalkulation berücksichtigen.
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