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Stundenverrechnungssatz berechnen: Was müssen Sie pro Stunde verlangen?

Dieser Rechner ermittelt den Stundensatz, mit dem Sie Ihre Betriebskosten decken und Ihren Unternehmerlohn verdienen. Prüfen Sie das Ergebnis danach gegen Ihr Kalkulationsschema.

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€

Was soll nach allen Betriebskosten für Sie persönlich übrig bleiben?

2
€

Werkstattmiete, Fahrzeuge, Versicherungen, Berufsgenossenschaft, Kammerbeitrag, Telefon, Software, Steuerberater

3

Abzüglich Urlaub, Feiertage und Krankheitstage

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6h

Stunden, die Sie dem Kunden verrechnen können. Fahrtzeit, Büro und Materialholen zählen nicht.

5
8h

Angebote schreiben, Rechnungen erfassen, Mails, Termine, Papierkram

Ihr Ergebnis

Ihr Stundenverrechnungssatz: €50.00

Um €3.500 netto zu verdienen, müssen Sie mindestens €50.00 pro Stundeverlangen, als Nettosatz zuzüglich Umsatzsteuer.

Ihre unbezahlte Bürozeit

€400 pro Woche - unbezahlt.

Das sind €19.200 pro Jahr, die Sie auf der Baustelle verdienen könnten.

Oder anders: Wenn Sie die Bürozeit halbieren, können Sie entweder Ihren Stundensatz um €7.50 senken oder Ihre Marge deutlich erhöhen.

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Was ist ein Stundenverrechnungssatz?

Der Stundenverrechnungssatz ist der Nettobetrag, den Sie für eine Arbeitsstunde berechnen. Er enthält den Lohn des Mitarbeiters, die Lohnnebenkosten, einen Anteil an den allgemeinen Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn. In der Praxis wird er für Regiearbeiten, Reparaturen und Wartung gebraucht, also immer dann, wenn kein Pauschal- oder Einheitspreis vereinbart ist.

So kalkulieren Sie nach dem Zuschlagsschema

Die Handwerkskalkulation geht vom Mittellohn aus. Dazu kommen die Lohnzusatzkosten für Sozialversicherung, Urlaub, Feiertage und Krankheit, danach die allgemeinen Geschäftskosten und zum Schluss Wagnis und Gewinn. Das Ergebnis ist der Verrechnungslohn, aus dem Sie den Stundensatz ableiten. Der Rechner oben geht den umgekehrten Weg: Er nimmt Ihre tatsächlichen Monatskosten und Ihren gewünschten Unternehmerlohn und teilt sie durch die Stunden, die Sie wirklich berechnen können. Weichen beide Ergebnisse stark voneinander ab, lohnt der Blick auf die unproduktive Zeit.

Regiearbeiten nach BGB und VOB/B

Ohne VOB gilt, was im Vertrag steht. Mit VOB/B werden Stundenlohnarbeiten nach § 2 Abs. 10 nur dann vergütet, wenn sie vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden. Danach folgt die Abrechnung über Stundenlohnzettel nach § 15 VOB/B. Wer die Zettel täglich oder wöchentlich vom Bauleiter unterschreiben lässt, vermeidet spätere Streitereien über Stunden und Personal.

Privatkunden: Arbeitskosten getrennt ausweisen

Bei Aufträgen für Privatkunden lohnt es sich, Arbeitskosten und Material getrennt auszuweisen. Für den Kunden ist der Arbeitskostenanteil nach § 35a EStG steuerlich relevant, und Sie sparen sich Rückfragen. Geben Sie den Satz im Angebot netto an und nennen Sie die Umsatzsteuer gesondert.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte ein Stundenverrechnungssatz im Handwerk sein?

Das hängt von Gewerk, Region und Kostenstruktur ab, deshalb gibt es keinen Pauschalwert. Maßgeblich ist, was Ihr Betrieb braucht, um alle Kosten zu decken und einen Unternehmerlohn zu verdienen. Vergleichswerte und Kalkulationshilfen bieten Handwerkskammer und Innung. Nutzen Sie den Rechner oben als Untergrenze und prüfen Sie, ob der Markt in Ihrer Region diesen Satz trägt.

Wann darf ich Arbeiten in Regie abrechnen?

Beim BGB-Werkvertrag gilt, was Sie vereinbart haben. Ist die VOB/B Vertragsbestandteil, werden Stundenlohnarbeiten nach § 2 Abs. 10 VOB/B nur vergütet, wenn sie vor Beginn ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Die Abrechnung regelt § 15 VOB/B: Stundenlohnzettel mit Datum, Art der Arbeit, Namen und Stunden werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt.

Wie weise ich Arbeitskosten für Privatkunden aus?

Privatkunden können nach § 35a EStG einen Teil der Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehen, wenn die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist und per Überweisung bezahlt wird. Das macht Ihr Angebot für Privatkunden attraktiver und kostet Sie nur eine saubere Rechnungsstruktur.

Was gehört alles zu den Fixkosten?

Werkstattmiete, Fahrzeugkosten, Versicherungen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und zur Handwerkskammer, Telefon, Software, Steuerberater und die Abschreibung auf Werkzeug und Maschinen. Alles, was anfällt, egal ob Sie einen Auftrag haben oder nicht.

Wie kann ich meinen Stundensatz senken, ohne weniger zu verdienen?

Indem Sie die unproduktiven Stunden reduzieren. Jede Stunde weniger Büroarbeit ist eine Stunde mehr, die Sie berechnen können.

Sie verdienen gut auf der Baustelle - aber wie viele Stunden sitzen Sie unbezahlt im Büro?

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Wir hören zu · 15 Minuten

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“Endlich mal jemand der zuhört.” - Franz H., Tischlermeister

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