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Tischler Abnahmeprotokoll Vorlage 2026
Rechtssicheres Abnahmeprotokoll für Tischlerarbeiten in Österreich: ÖNORM B 2110, ABGB §1170, ÖNORM EN 14351-1. Tischlerarbeiten nach ÖNORM EN 14351-1: Oberflächen, Maße und Funktion abnehmen.
Aufbau des Abnahmeprotokolls
1. Stammdaten
- Datum, Uhrzeit und Ort der Abnahme
- Auftraggeber und Auftragnehmer mit UID-Nummer
- Auftragsnummer, Objekt und Leistungsbezeichnung
- Vertragsgrundlage: ÖNORM B 2110 oder ABGB
2. Leistungsprüfung (ÖNORM EN 14351-1)
- Oberflächenklasse, Spaltmaße, Schließkraft und Beschlagfunktion nach ÖNORM EN 14351-1
- Vergleich mit Leistungsverzeichnis und Ausführungsplänen
- Technische Prüfungen (Messungen, Dichtigkeitstests)
- Vollständigkeit aller Leistungspositionen geprüft
3. Mängelerfassung (ÖNORM B 2110)
- Wesentliche Mängel: Berechtigen zur Übernahmeverweigerung
- Unwesentliche Mängel: Im Protokoll mit Fristsetzung aufnehmen
- Fotos aller Mängel mit Positionsangabe
- Verbesserungsfrist: 14-21 Tage, bei Dringlichkeit kürzer
4. Übernahme-Erklärung
- Ausdrückliche Übernahmeerklärung des AG (ÖNORM B 2110)
- Beginn der Gewährleistungsfrist (ABGB §§ 922-933)
- Restleistungen und vereinbarte Fristen festhalten
- Vorbehalt bei Mängeln ausdrücklich erklären
5. Unterlagen & Unterschriften
- Unterschrift Auftraggeber und Auftragnehmer
- Je eine Ausfertigung des Protokolls pro Partei
- Anhang: Fotos, Prüfprotokolle, Revisionspläne
- § 212 UGB: 7 Jahre Aufbewahrung, empfohlen 10 Jahre
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Häufige Fragen
Was muss ein Tischler Abnahmeprotokoll in Österreich enthalten?
Datum und Ort der Abnahme, Auftraggeber und Auftragnehmer, Auftragsnummer, Leistungsbeschreibung, festgestellte Mängel mit Fristen, Oberflächenklasse, Spaltmaße, Schließkraft und Beschlagfunktion nach ÖNORM EN 14351-1, Unterschriften und Übernahmeerklärung.
Was ist der Unterschied zwischen Abnahme und Übernahme beim Tischler in Österreich?
In Österreich spricht man von Übernahme (ÖNORM B 2110): Der AG übernimmt die Leistung des AN. Mit der Übernahme beginnt die Gewährleistungsfrist (ABGB §§ 922-933), und die Vergütungspflicht tritt ein.
Wann beginnt die Gewährleistung bei Tischlerarbeiten in Österreich?
Mit der Übernahme: ABGB §§ 922-933: 3 Jahre bei Verbrauchern (KSchG), 2 Jahre im B2B-Bereich. Ohne förmliche Übernahme gilt ÖNORM B 2110 - die Frist beginnt mit der Fertigstellungsanzeige des AN.
Kann die Übernahme verweigert werden?
Ja, nur bei wesentlichen Mängeln (ÖNORM B 2110 Pkt. 14.3). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Übernahmeverweigerung - diese werden im Protokoll mit Fristsetzung aufgenommen.