Brandschutz · Nachtrag Vorlage Österreich
Brandschutz Nachtrag Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 §7 + ABGB §1168a für Zusatzarbeiten im Brandschutz
Nachträge in der österreichischen Brandschutztechnik entstehen durch geänderte Brandschutzkonzepte, zusätzliche Brandabschnitte, erhöhte Feuerwiderstandsklassen oder unvorhergesehene Kabeldurchführungen. ÖNORM B 2110 §7 und ABGB §1168a verpflichten den Brandschutzbetrieb zur unverzüglichen Anzeige vor Beginn der Mehrarbeiten - ohne rechtzeitige Meldung entfällt der Vergütungsanspruch für Mehrleistungen.
Brandschutz Nachtrag Vorlage Österreich: alle Pflichtfelder
Abschnitt 1 - Nachtrag-Kopfdaten (5 Felder)
- Nachtrag-Nr.: lückenlose Nummerierung, z.B. "NT-2026-001" - eindeutige Referenz für AG und AN
- Verweis auf Hauptvertrag: Datum des Werkvertrags + Auftragsnummer des AG
- Anlass des Nachtrags: kurze Beschreibung, was geändert wurde (z.B. "Änderung Brandschutzkonzept Rev. 3 vom 12.05.2026 - Feuerwiderstandsklasse EG erhöht, 4 zusätzliche Kabeldurchführungen")
- Beauftragungsdatum: wann wurde die Änderung/Zusatzleistung vom AG angewiesen (Datum + Form: schriftlich/mündlich)
- Ausführungszeitraum: geplanter Beginn und Ende der Nachtragausführung
Abschnitt 2 - ÖNORM B 2110 §7 Rechtsgrundlage (geändert vs. zusätzlich)
- ÖNORM B 2110 §7 - Geänderte Leistung: AG ändert eine bereits vereinbarte Leistung (z.B. Feuerwiderstandsklasse erhöht, stärkere Brandschutzplatten, geänderte Abschottungssysteme). Neuer Einheitspreis auf Basis Nachtragskalkulation inkl. geändertem Materialbedarf.
- ABGB §1168a - Zusätzliche Leistung / Mehraufwand: Auftraggeber beauftragt eine Leistung, die im Vertrag nicht vorgesehen war (z.B. zusätzliche Kabeldurchführungsabschottungen, nachträgliche Brandschutztüren), oder unvorhergesehene Umstände verursachen Mehraufwand. Unverzügliche schriftliche Anzeige an AG ist Pflicht.
- Brandschutzzulassungen nach OIB-Richtlinie 2: Bei Systemwechsel muss die Europäische Technische Bewertung (ETA) oder österreichische Zulassung im Nachtrag dokumentiert werden - schützt vor Haftungsrisiko.
- Typische Brandschutz-Nachträge: erhöhte Feuerwiderstandsklasse, zusätzliche Brandabschnittsgrenzen, unvorhergesehene Kabeldurchführungen, nachträgliche Brandschutztüren, zusätzliche Brandschutzklappen, erweiterter Prüfumfang.
Abschnitt 3 - Nachtragskalkulation (Positionstabelle)
- Tabellenkopf: Pos. | Bezeichnung | Menge | Einheit | EP netto € | GP netto €
- Beispiel geänderte Leistung: Pos. 1.1 | Brandschutzplatten F90 statt F30 lt. Konzeptänderung Rev. 3 | 85 | m² | 65,00 | 5.525,00
- Beispiel Mehraufwand: Pos. 2.1 | Kabeldurchführungsabschottung S90 nachträglich (4 Stk. EG) | 4 | Stk. | 295,00 | 1.180,00
- Beispiel zusätzliche Leistung: Pos. 3.1 | Brandschutztür T90-1 RS nachträglich Flur EG | 1 | Stk. | 1.920,00 | 1.920,00
- Summe Nachtrag netto €, USt 20% €, Summe Nachtrag brutto € - klar abgetrennt von der Vertragssumme
Abschnitt 4 - Beauftragungsnachweis (schriftliche Anzeige nach ÖNORM B 2110 §7!)
- Schriftliche Anzeige an AG: unverzüglich VOR oder bei Beginn der Mehrarbeiten - Beschreibung, Schätzung der Mehrkosten, Anlass
- Bei mündlicher Beauftragung: sofortige schriftliche Bestätigung per E-Mail senden - "Wie heute auf der Baustelle besprochen, beauftragen Sie uns mit folgenden Brandschutz-Mehrarbeiten…"
- Bautagebuch-Eintrag mit Gegenzeichnung AG ist beweissicherster Weg - Datum + Unterschrift des AG-Vertreters
- Anlagenliste: Brandschutzkonzept (Datum + Rev.-Nr.), OIB-RL 2 / ETA-Nachweise, Fotos Bestandssituation, Bautagebuch, Prüfprotokolle
Abschnitt 5 - Zusammenfassung und Zahlungsziel
- Nachtragssumme netto €, USt 20% €, Nachtragssumme brutto €
- Aktualisierte Auftragssumme: Ursprungsvertrag netto + alle bisherigen Nachträge + dieser Nachtrag = neue Gesamtsumme netto
- Zahlungsziel: 14 Tage nach schriftlicher Beauftragung (oder lt. Vertrag)
- UStG AT Pflichtangaben: UID-Nummer, lückenlose Rechnungsnummer, Leistungsdatum, 20% USt; bei §19 UStG AT B2B: "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG AT"
- BMD/RZL Buchungshinweis: Erlöskonto Bauleistungen 20% USt oder §19 UStG AT
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Häufige Fragen
Was regelt ÖNORM B 2110 §7 für Brandschutz Nachträge in Österreich?
ÖNORM B 2110 §7 regelt Änderungen des Leistungsumfangs im österreichischen Bauwerkvertragsrecht. Beauftragt der AG zusätzliche Brandschutzmaßnahmen oder ändert die Feuerwiderstandsklasse, hat der Brandschutzbetrieb Anspruch auf angepasste Vergütung - vorausgesetzt, er zeigt die Mehrkosten unverzüglich an. ABGB §1168a ergänzt: Mehraufwand durch veränderte Umstände (z.B. unvorhergesehene Kabeldurchführungen) muss sofort gemeldet werden. Brandschutzzulassungen (OIB-Richtlinie 2) müssen im Nachtrag dokumentiert werden.
Wie wird ein Brandschutz Nachtrag in Österreich korrekt berechnet?
Basis ist die Nachtragskalkulation nach ÖNORM B 2110 §7: Material (Brandschutzplatten, Brandschutzmörtel, Abschottungssysteme), Lohn (Stundensatz × Aufwand), Gerätekosten, Gewinn- und Wagnis-Zuschlag. Bei Systemwechsel müssen Zulassungsnachweise (OIB-RL 2, ETA) beigefügt werden. USt 20% wird auf die Nachtragssumme netto aufgeschlagen; bei §19 UStG AT (B2B Bauleistung): Hinweis „Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG AT“.
Was passiert wenn der Auftraggeber den Brandschutz-Nachtrag in Österreich ablehnt?
Lehnt der AG den Nachtrag ab, muss der Brandschutzbetrieb seinen Anspruch nach ABGB §1168a sichern: sofortigen schriftlichen Vorbehalt erklären, die Mehrleistung trotzdem ausführen (Verweigerung = Vertragsverletzung), alle Kosten lückenlos dokumentieren (Stundenzettel, Materialbelege, Fotos, Prüfprotokolle). Ohne rechtzeitige Anzeige nach ÖNORM B 2110 §7 vor Beginn der Mehrarbeiten kann der Anspruch verwirkt sein.
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