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Brandschutz · Schlussrechnung Vorlage Österreich

Brandschutz Schlussrechnung Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 + UStG AT § 11

Die österreichische Brandschutz Schlussrechnung regelt sich nach ABGB § 1170 und ÖNORM B 2110 - Haftrücklass 5% (österreichische Bezeichnung - nicht Sicherheitseinbehalt), BVS-Abnahmeprotokoll als Pflichtanlage, OIB-Richtlinie 2-Übergabedokumentation, §19 UStG AT bei Bauleistungen B2B, 3-jährige Gewährleistungsfrist nach ABGB § 922.

Österreichische Brandschutz Schlussrechnung: alle Pflichtfelder

Block 1 - Gesamtleistung + Abnahmeprotokoll (4 Felder)

  • BVS-Abnahmeprotokoll als Leistungsdatum: z.B. "BVS-Abnahmeprotokoll Nr. BVS-2026-008 vom 20.06.2026 - Grundlage dieser Schlussrechnung gem. ABGB § 1170"
  • Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen
  • UID-Nummer und BVS-Zertifikat-Nr. des Errichterunternehmens: Pflicht ab €10.000 netto (UStG AT § 11) bzw. Pflicht nach OIB-RL 2 für BMA-Errichter
  • Leistungszeitraum: von Arbeitsbeginn bis BVS-Abnahmedatum (Pflicht UStG AT § 11)

Block 2 - Abschlagsabzug: alle Teilrechnungen auflisten (3 Felder)

  • Teilrechnung 1 netto €: z.B. "1. Teilrechnung TR-2026-021 vom 10.03.2026 - Leitungsverlegung + Melder-Montage - €8.000,00"
  • Teilrechnung 2 netto €: z.B. "2. Teilrechnung TR-2026-029 vom 05.05.2026 - Zentrale + Inbetriebnahme - €10.000,00"
  • Summe aller Teilrechnungen netto €: Gesamtsumme aller geleisteten Abschlagszahlungen (wird von der Vertragssumme abgezogen)

Block 3 - Haftrücklass 5% (2 Felder)

  • Haftrücklass 5% der Nettoauftragssumme €: z.B. €30.000 × 5% = €1.500 - "Haftrücklass bis Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 922"
  • Freigabedatum / Bankbürgschaft: "Freigabe nach 3 Jahren (ABGB § 922) oder sofort gegen Bankbürgschaft"

Block 4 - USt-Berechnung auf Netto-Restbetrag (3 Felder)

  • Netto-Restbetrag €: Vertragssumme netto − Summe Teilrechnungen netto − Haftrücklass netto
  • USt 20% auf Netto-Restbetrag €: nur auf den verbleibenden Nettobetrag; bei §19 UStG AT (Reverse Charge B2B Bauleistungen): kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
  • Brutto-Restbetrag (fällig) €: der tatsächlich zu zahlende Betrag inkl. USt; digitale Signatur nach SigG/eIDAS zulässig

Block 5 - Pflichtanlagen österreichische Brandschutz Schlussrechnung (3 Felder)

  • BVS-Abnahmeprotokoll als Pflichtanlage: Abnahmeprotokoll-Nr., Prüfergebnis (bestanden), Datum, BVS-Prüfer-Name - ohne BVS-Abnahme ist die BMA versicherungstechnisch nicht abgenommen
  • OIB-Richtlinie 2 Übergabedokumentation als Pflichtanlage: Revisionspläne (Grundrisse mit Melderpositionen), Systemdokumentation (Anlagenbuch, Zentralen-Konfiguration), Funktionsprüfprotokoll OIB-RL 2
  • BVS-Zertifikat-Nr. des Errichterunternehmens auf Schlussrechnung: Pflicht nach OIB-RL 2 für BMA-Errichter in Österreich - bestätigt die Qualifikation des Errichterunternehmens

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Block 6 - Zahlungsziel und Abschluss (3 Felder)

  • Zahlungsziel: 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (vertraglich vereinbart - ABGB § 1170 sieht keine gesetzliche Frist vor)
  • Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
  • Gewährleistungshinweis: "Mit Datum dieser Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 922 - BVS-Abnahmedatum: [Datum]"

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Häufige Fragen

Was unterscheidet eine österreichische Brandschutz Schlussrechnung von einer Teilrechnung?

Die Schlussrechnung ist die finale Gesamtabrechnung nach BVS-Abnahme der Brandmeldeanlage - geregelt nach ÖNORM B 2110 und ABGB § 1170. Sie zieht alle geleisteten Teilrechnungen (netto) ab, weist einen Haftrücklass von 5% der Nettoauftragssumme aus (österreichische Bezeichnung - nicht Sicherheitseinbehalt) und berechnet die USt 20% nur auf den verbleibenden Netto-Restbetrag. Pflichtanlagen sind BVS-Abnahmeprotokoll und OIB-Richtlinie 2-Übergabedokumentation. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre nach ABGB § 922.

Was ist die BVS-Abnahme und warum ist das BVS-Abnahmeprotokoll Pflichtanlage der österreichischen Brandschutz Schlussrechnung?

Die BVS (Brandverhütungsstelle) ist in Österreich die anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandmeldeanlagen - analog zum deutschen VdS. Das BVS-Abnahmeprotokoll ist die formelle Abnahmedokumentation der BMA durch die BVS und enthält Abnahmeprotokoll-Nr., Prüfergebnis, Datum und BVS-Prüfer-Name. Ohne BVS-Abnahmeprotokoll ist die BMA versicherungstechnisch nicht abgenommen und kann den Versicherungsschutz gefährden. Das BVS-Abnahmedatum ist das Leistungsdatum nach UStG AT § 11.

Was ist der Haftrücklass bei österreichischen Brandschutz-Unternehmen und wie wird er berechnet?

Der Haftrücklass (österreichische Bezeichnung - nicht Sicherheitseinbehalt) beträgt branchenüblich 5% der Nettoauftragssumme. Beispiel: Nettoauftragssumme €30.000 → Haftrücklass 5% = €1.500. Dieser Betrag wird in der Schlussrechnung vom auszuzahlenden Restbetrag abgezogen und bis zum Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist (ABGB § 922) einbehalten - oder sofort freigegeben, wenn der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft beibringt. Der Haftrücklass wird auf den Nettobetrag berechnet.

Kann werkflow österreichische Brandschutz Schlussrechnungen mit BVS-Abnahmeprotokoll automatisch erstellen?

Ja - werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ÖNORM B 2110, ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, Haftrücklass (nicht Sicherheitseinbehalt), BVS-Abnahmeprotokoll, OIB-RL 2-Übergabedokumentation und BMD/RZL-Export. Alle Teilrechnungen werden automatisch erkannt und in der Schlussrechnung abgezogen.

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