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Fliesenleger · Abschlagsrechnung Vorlage Österreich

Fliesenleger Abschlagsrechnung Vorlage Deutschland: ABGB § 1170 und UStG AT § 11

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In Österreich basieren Abschlagszahlungen bei Fliesenlegerarbeiten auf ABGB § 1170. Im Gegensatz zur deutschen VOB/B braucht ihr eine vertragliche Vereinbarung - ohne Abschlagsklausel im Werkvertrag habt ihr keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzahlung während der laufenden Arbeit.

Pflichtfelder einer österreichischen Fliesenleger-Abschlagsrechnung

1. UStG AT § 11 Pflichtangaben (7 Felder)

  • Rechnungsaussteller: Firmenname, Anschrift, UID-Nummer
  • Leistungsempfänger: Name, Anschrift, UID-Nummer (wenn B2B, Pflicht ab €10.000)
  • Lückenlose Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum + Leistungszeitraum
  • Nettobetrag dieser Abschlagsrechnung €
  • USt 20% € (oder §19 UStG-Hinweis bei B2B-Bauleistungen)
  • Bruttobetrag €, Zahlungsziel

2. ABGB § 1170 Abschlagsfelder (5 Felder)

  • Abschlag-Nr. X von Y gesamt (z.B. 2. Teilrechnung von 3)
  • Auftragssumme netto gesamt laut Werkvertrag €
  • Leistungsstand: Bauabschnitt (z.B. «Bodenverlegung Erdgeschoss 85m² abgeschlossen»)
  • Bereits gezahlte Abschläge netto €
  • Verbleibender Restbetrag netto laut Werkvertrag €

3. Typische österreichische Fliesenleger-Bauabschnitte

  • Abschlag 1: Untergrundprüfung (CM-Messung) + Grundierung + Entkopplungsmatte
  • Abschlag 2: Bodenverlegung abgeschlossen, Klopfprobe bestanden
  • Abschlag 3: Wandverlegung abgeschlossen
  • Schlussrechnung: Verfugung, Silikonfugen, Reinigung, Abnahme (ABGB § 1151 Werkabnahme)

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Häufige Fragen

Was regelt ABGB § 1170 für Fliesenleger-Abschlagsrechnungen in Österreich?

ABGB § 1170 regelt das Werkvertragsrecht in Österreich und bildet die Grundlage für Abschlagszahlungen. Anders als die deutsche VOB/B gibt es kein gesetzliches Recht auf Abschlagsrechnungen ohne vertragliche Vereinbarung - daher sollte eine Abschlagsklausel in den Werkvertrag aufgenommen werden. Typische Klausel: '20% bei Auftragserteilung, 50% nach Verlegung Boden, 20% nach Verlegung Wände, 10% nach Verfugung und Abnahme'.

Welche Pflichtangaben muss eine österreichische Fliesenleger-Abschlagsrechnung nach UStG AT § 11 enthalten?

Name + Anschrift beider Parteien, UID-Nummer (Pflicht ab €10.000 netto), lückenlose Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum/-zeitraum, Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz), USt-Betrag, Bruttobetrag. Zusätzlich für Abschlagsrechnungen: Abschlag-Nr. (z.B. '2. Teilrechnung von 3'), Leistungsstand % oder Bauabschnitt, bereits gezahlte Abschläge, Restbetrag. Bei Bauleistungen B2B greift §19 UStG AT (Reverse Charge).

Gilt §19 UStG AT (Reverse Charge) bei österreichischen Fliesenlegerrechnungen?

§19 UStG AT gilt bei Bauleistungen zwischen Unternehmern (B2B), wenn der Leistungsempfänger selbst Bauleistungen erbringt. Dann: kein USt-Ausweis, Hinweis 'Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG'. Privatpersonen und Unternehmen ohne Bauleistungstätigkeit erhalten normale 20% USt-Rechnung. Gilt auch für Abschlagsrechnungen. Digitale Unterschrift nach SigG/eIDAS ist zulässig.

Kann werkflow österreichische Fliesenleger-Abschlagsrechnungen erstellen?

Ja - werkflow erstellt österreichische Abschlagsrechnungen mit ABGB § 1170 und UStG AT § 11 konformen Feldern, UID-Nummer, verfolgt automatisch den Zahlungsstand und erstellt die Schlussrechnung mit korrektem Abzug aller Abschläge. BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater inklusive.

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