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Trockenbau · Subunternehmer Vorlage

Trockenbau Subunternehmer Vorlage 2026 - Vertrag für GU & NU

Trockenbaubetriebe, die Nachunternehmer einsetzen, brauchen einen Vertrag, der Brandschutz-Zulassungen, Spachtelqualität und Akustik-Anforderungen abdeckt. Kernthemen: §19 UStG AT, AbZ/ETA-Konformität, DIN 4109, Gewährleistung.

Pflichtangaben im Trockenbau-Subunternehmervertrag

1. Vertragsparteien & Leistungsabgrenzung

  • GU und NU: Firma, Adresse, Steuernummer
  • Leistungsbeschreibung: Wandflächen (m²), Deckenflächen (m²), Brandschutzklasse
  • Systemvorgabe: Hersteller, Plattentyp, Profiltyp
  • Spachtelqualität: Q1, Q2, Q3 oder Q4 je Raum

2. Vergütung & §19 UStG AT

  • Einheitspreise pro m² nach Wandtyp und Beplankung
  • §19 UStG AT: NU-Rechnung netto, GU schuldet 20% USt
  • Abschlagszahlungen nach Geschoss oder Bauabschnitt
  • Zuschläge für Brandschutzarbeiten separat ausweisen

3. Haftung & Gewährleistung

  • Gewährleistung: 4 Jahre ÖNORM B 2110, 5 Jahre BGB §634a
  • Brandschutz: NU haftet für zulassungskonforme Ausführung
  • Betriebshaftpflicht NU min. 3 Mio. EUR
  • Rissfreiheit: Spachtelung nach Herstellervorgabe

4. Brandschutz & Akustik

  • Brandschutzklasse (F30/F60/F90) und Zulassungs-Nr. im Vertrag
  • Schallschutz nach DIN 4109 - Rw,P-Wert festlegen
  • Abnahme mit Brandschutzprotokoll und ggf. Schallmessung
  • Fotodokumentation vor Verschluss der Beplankung

5. Kündigung & Vertragsende

  • Außerordentliche Kündigung bei fehlender Zulassungskonformität
  • Sicherheitseinbehalt: 5% der Schlussrechnung
  • Schlussabrechnung innerhalb 30 Tagen nach Abnahme
  • Übergabe Brandschutzprotokoll und Materialnachweise

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Häufige Fragen

Gilt §19 UStG AT für Trockenbau-Nachunternehmer?

Ja. Trockenbauarbeiten sind Bauleistungen im Sinne des §19 UStG AT. Der NU stellt eine Nettorechnung mit Hinweis auf Steuerschuldnerschaft aus. GU schuldet 20% USt an das Finanzamt.

Wer haftet für fehlerhafte Brandschutzverkleidungen des Trockenbau-NU?

Der NU haftet für fachgerechte Ausführung nach Zulassung (AbZ/ETA). Im Subunternehmervertrag regeln: Welche Brandschutzklasse (F30/F60/F90), welches System, Plattentyp und Befestigungsabstände. Bei fehlerhafter Ausführung drohen Haftungsansprüche und Versicherungsausschlüsse.

Welche Spachtelqualität muss der Trockenbau-NU liefern?

Spachtelqualität nach DIN 18202 und Merkblatt Q1-Q4. Im Vertrag exakt festlegen: Q2 Standard, Q3 für Tapezierarbeiten, Q4 für Streiflichtflächen. Nacharbeit bei mangelhafter Spachtelung geht zu Lasten des NU.

Wie regelt man Akustik-Anforderungen im Trockenbau-Subunternehmervertrag?

Schallschutzklasse nach DIN 4109 im Vertrag festlegen. NU muss Systeme mit entsprechender Schalldämmung (Rw,P) einbauen. Prüfung durch Schallmessung nach Fertigstellung - Kosten und Verantwortung im Vertrag regeln.

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