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Fliesenleger Rapportzettel Vorlage Deutschland 2026
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Täglicher Rapportzettel (Stundenlohnzettel) für Fliesenleger-Stundenlohnarbeiten in Deutschland: VOB/B §15, DIN 18157. Verlegeformat, m² und Kleber-Verbrauch lückenlos dokumentieren.
Was der Rapportzettel enthält
1. Stammdaten
- Datum und Wochentag
- Baustelle: Adresse und Auftragsnummer
- Auftraggeber und Auftragnehmer
- Wetter (Temperatur, Niederschlag) bei Außenarbeiten
2. Personalnachweis
- Mitarbeitername und Qualifikation
- Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausenzeiten
- Nettostunden und Überstunden separat
- Verlegeformat und Verlegemuster nach DIN 18352, Verlegegeschwindigkeit m²/h, Kleberklasse nach DIN EN 12004 sowie Kleber- und Fugenmörtel-Verbrauch je m² als Anhang
3. Tätigkeitsbeschreibung
- Leistung je Position aus dem Leistungsverzeichnis
- Fertiggestellte Mengen (m², lfd. m, Stück)
- Arbeitsfortschritt und offene Restleistungen
- Behinderungen und deren Ursachen
4. Materialverbrauch
- Material-Art und verbrauchte Menge
- Lieferschein- und Chargennummer der Fliesen als Referenz (Farbabgleich zwischen Chargen)
- Abweichungen vom Angebot vermerken
- Materialrückgaben und Lagerbestand
5. Unterschrift & Stundenlohnarbeiten (VOB/B §15)
Bei Verträgen nach VOB/B ist Stundenlohnarbeit vor Beginn anzumelden (§15 Abs. 3). Die Stundenlohnzettel gehen täglich oder wöchentlich an den Auftraggeber - der muss sie binnen 6 Werktagen unterschrieben zurückgeben, sonst gelten sie als anerkannt. Bei reinen BGB-Verträgen ohne VOB/B fehlt diese Frist, dafür trägt der Handwerker die Beweislast für den Aufwand - eine zeitnahe Unterschrift bleibt auch hier der sicherste Weg.
- Tagesabschluss: Unterschrift Mitarbeiter
- Anmeldung vor Beginn, Vorlage täglich/wöchentlich, Rückgabe binnen 6 Werktagen (VOB/B §15 Abs. 3)
- Abrechnung spätestens alle 4 Wochen (VOB/B §15 Abs. 4)
- Stundenlohn aus Tarifvertrag Fliesenlegerhandwerk (IG BAU) oder Vertrag, zzgl. 19% MwSt
- Verlegung nach DIN 18157, Kleberklasse nach DIN EN 12004 (C1/C2/S1/S2) dokumentieren
- §257 HGB/§147 AO: 8 Jahre Aufbewahrung für Buchungsbelege und Rechnungen
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Häufige Fragen
Was gehört auf einen Fliesenleger Rapportzettel (Stundenlohnzettel) in Deutschland?
Datum, Baustelle, Mitarbeiternamen, Arbeitszeiten (Beginn, Ende, Pause), Tätigkeitsbeschreibung, verwendetes Material und Menge. Verlegeformat und Verlegemuster nach DIN 18352, m² verlegt, Kleberklasse nach DIN EN 12004 sowie Kleber- und Fugenmörtel-Verbrauch je m² als Anhang. Anmeldung der Stundenlohnarbeit vor Beginn, Unterschrift des Auftraggebers bei VOB/B-Verträgen.
Wie lange müssen Fliesenleger-Rapportzettel in Deutschland aufbewahrt werden?
Nach §257 HGB und §147 AO gelten 8 Jahre Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege und Rechnungen, 6 Jahre für sonstige Handelsbriefe. Rapportzettel, die als Grundlage einer Stundenlohnrechnung dienen, fallen unter die 8-Jahres-Frist.
Muss der Auftraggeber Stundenlohnzettel unterschreiben?
Bei Verträgen nach VOB/B ja, mit konkreter Frist: § 15 Abs. 3 verpflichtet den Auftragnehmer, Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzumelden und die Zettel täglich oder wöchentlich vorzulegen - der Auftraggeber muss sie binnen 6 Werktagen unterschrieben zurückgeben, sonst gelten sie als anerkannt. Bei reinen BGB-Verträgen ohne VOB/B-Vereinbarung gibt es diese Frist nicht, doch der Handwerker trägt dann die Beweislast für den behaupteten Aufwand - eine zeitnahe Unterschrift bleibt auch hier der sicherste Weg.
Was ist der Unterschied zwischen Rapportzettel und Verlegeprotokoll in Deutschland?
Der Rapportzettel (Stundenlohnzettel) ist das tägliche Baudokument - er erfasst Stunden, Material und Verlegefortschritt auf der Baustelle und ist bei VOB/B-Verträgen die Grundlage für die Vergütung von Stundenlohnarbeiten. Das Verlegeprotokoll dokumentiert zusätzlich die fachlichen Prüfwerte einer konkreten Fläche (CM-Wert, Klopfprobe-Ergebnis, Kleberklasse) und dient bei Gewährleistungsfragen als Nachweis der fachgerechten Ausführung nach DIN 18157.