Lüftungstechnik · Abschlagsrechnung Vorlage Österreich
Lüftungstechnik Abschlagsrechnung Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 + UStG AT § 11
Eine österreichische Lüftungstechnik Abschlagsrechnung muss ÖNORM B 2110 und UStG AT § 11 erfüllen. Die UID-Nummer ist ab €10.000 netto Pflicht - fehlt sie, verliert der Auftraggeber die Vorsteuer. Leistungsstand wird in m² Kanaloberfläche und m³/h Volumenstrom angegeben, die Inbetriebnahme muss OIB-Richtlinie 3 entsprechen.
Österreichische Lüftungstechnik Abschlagsrechnung: alle Pflichtfelder
Block 1 - UStG AT § 11 Pflichtangaben (7 Felder)
- Vollständiger Name + Anschrift beider Parteien
- UID-Nummer (Pflicht ab Rechnungsbetrag €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3)
- Rechnungsnummer (fortlaufend, eindeutig)
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum / Leistungszeitraum (Pflicht UStG AT § 11)
- Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz / §19 UStG AT Reverse Charge bei Bauleistungen B2B)
- USt-Betrag + Bruttobetrag; bei Reverse Charge: "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
Block 2 - ÖNORM B 2110 Abschlagsrechnung-Spezifika (7 Felder)
- Teilrechnungs-Nr.: z.B. "1. Teilrechnung von 3" (ÖNORM B 2110 Pkt. 8.2)
- Auftrags-Nr. / Bestellnummer des Auftraggebers
- Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag
- Leistungsstand % oder Bauabschnitt: z.B. "Abschnitt 1 - Kanalmontage abgeschlossen, m² Kanaloberfläche: [Wert] (ca. 35% Gesamtleistung)"
- Abschlagsbetrag dieser Rechnung netto €
- Bereits gezahlte Teilrechnungen netto €: Summe aller vorherigen Teilrechnungen
- Verbleibender Restbetrag lt. Vertrag netto €
Block 3 - Lüftungstechnik-spezifische Leistungspositionen Österreich (3 Abschnitte)
- Abschnitt 1 - Kanalmontage: Blechkanalstrecken (m² Kanaloberfläche, Querschnitt), Kanalformteile (Stk.), Schalldämpfer (Stk.), Brandschutzklappen (Stk.) - abrechenbar nach Lieferschein-Eingang
- Abschnitt 2 - Aggregate/Lüftungsgeräte-Montage: RLT-Gerät (Fabrikat, m³/h Nenn-Volumenstrom, kW Leistung), Filterstufen (Filterklasse nach ÖNORM EN ISO 16890), Wärmerückgewinnung (%) - inkl. technisches Datenblatt als Anlage
- Abschnitt 3 - Inbetriebnahme + OIB-RL 3-Nachweis (3. Teilrechnung): Luftmengeneinregulierung (m³/h je Zuluft/Abluft-Punkt), Hygieneinspektion ÖNORM H 6020 - wird in Schlussrechnung abgerechnet
Block 4 - Steuerliche Besonderheiten Österreich (3 Felder)
- §19 UStG AT (Reverse Charge): Gilt bei Bauleistungen an Unternehmer - kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG" auch auf Teilrechnungen
- ABGB §1170: Fälligkeit der Teilrechnungen nach nachgewiesenem Werkfortschritt - OIB-RL 3-konformes Einregulierungsprotokoll als Anlage empfohlen
- BMD/RZL-Export: Buchungskreis, Kostenstelle, Erlöskonto für österreichischen Steuerberater
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- Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
- Hinweis Schlussrechnung: "Diese Teilrechnung begründet keine Abnahme der Gesamtleistung - Schlussrechnung nach vollständiger Fertigstellung gem. ABGB § 1170"
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Häufige Fragen
Was regelt ÖNORM B 2110 für Lüftungstechnik Abschlagsrechnungen in Österreich?
ÖNORM B 2110 ist die österreichische Norm für Werkvertragsrecht im Bauwesen und bildet die Grundlage für Abschlagszahlungen in der Lüftungstechnik. Nach ÖNORM B 2110 Pkt. 8.2 hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen für nachgewiesene Teilleistungen. Typische Abschnitte bei RLT-Anlagen in Österreich: Kanalmontage (m² Kanaloberfläche), Lüftungsgeräte-Montage (m³/h Volumenstrom) und Inbetriebnahme nach OIB-Richtlinie 3. Die UID-Nummer ist ab €10.000 netto Pflicht.
Was ist OIB-Richtlinie 3 und welche Relevanz hat sie für Lüftungstechnik Abschlagsrechnungen in Österreich?
OIB-Richtlinie 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) regelt in Österreich die Anforderungen an Lüftungsanlagen in Gebäuden - analog zur deutschen DIN 1946 und VDI 6022. Für Abschlagsrechnungen ist relevant: Die Inbetriebnahme und Luftmengeneinregulierung muss OIB-RL 3-konform dokumentiert werden. Das Einregulierungsprotokoll (m³/h je Zuluft/Abluft-Punkt) ist als Anlage beizufügen. Die Hygieneinspektion nach ÖNORM H 6020 ist ebenfalls als Pflichtnachweis zu erbringen.
Welche Pflichtangaben muss eine österreichische Lüftungstechnik Abschlagsrechnung nach UStG AT § 11 enthalten?
Name + Anschrift beider Parteien, UID-Nummer (Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3), lückenlose Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum/-zeitraum, Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz), USt-Betrag, Bruttobetrag. Zusätzlich für Abschlagsrechnungen nach ÖNORM B 2110: Teilrechnungs-Nr., Leistungsstand % oder Bauabschnitt (m² Kanaloberfläche, m³/h Volumenstrom), bereits gezahlte Teilrechnungen netto, Restbetrag. Bei §19 UStG AT (Bauleistungen B2B): Hinweis 'Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG'.
Kann werkflow österreichische Lüftungstechnik Abschlagsrechnungen mit OIB-RL 3-Nachweis automatisch erstellen?
Ja - werkflow erstellt österreichische Abschlagsrechnungen nach ÖNORM B 2110 und UStG AT § 11 mit OIB-RL 3-konformen Leistungspositionen, m³/h-Volumenstrom-Angaben, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, verfolgt automatisch den Zahlungsstand und erzeugt die Schlussrechnung mit korrektem Abzug. BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater inklusive.