Arbeitsrecht · Aufzeichnungspflicht
Aufzeichnungspflicht Arbeitszeit: Was gilt - und wie der Nachweis automatisch entsteht
Die Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten gilt - die Frage ist nur noch, ob Ihre Nachweise einer Prüfung standhalten. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verlangt die Aufzeichnung von Mehrarbeit, das BAG-Urteil von 2022 die systematische Erfassung der gesamten Arbeitszeit, und § 17 MiLoG schreibt im Baugewerbe Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstages vor - spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung, zwei Jahre aufbewahrt.
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Was die Aufzeichnungspflicht konkret verlangt
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit - im Baugewerbe nach § 17 MiLoG spätestens am siebten Tag nach der Arbeitsleistung dokumentiert
- Mehrarbeit über acht Stunden hinaus nach § 16 Abs. 2 ArbZG
- Nach dem BAG-Beschluss von 2022: ein System, das Arbeitszeiten tatsächlich systematisch erfasst - Zettel, die keiner ausfüllt, sind kein System
- Aufbewahrung: mindestens zwei Jahre, jederzeit vorlegbar
Wer prüft - und was verlangt wird
Im Baugewerbe prüft der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) unangekündigt auf der Baustelle und im Büro - vorgelegt werden müssen die Arbeitszeitnachweise aller Beschäftigten. Dazu kommen die Betriebsprüfung der Rentenversicherung und im Streitfall das Arbeitsgericht, wo fehlende Aufzeichnungen regelmäßig zulasten des Arbeitgebers gehen.
Was fehlende Aufzeichnungen kosten
- Bußgelder nach MiLoG bis zu 30.000 Euro bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht
- Bei Lohnstreitigkeiten: Ohne Ihre Aufzeichnungen gilt vor Gericht schnell die Stundenaufstellung des Mitarbeiters
- Nachforderungen der Sozialversicherung auf Basis von Schätzungen - geschätzt wird selten zu Ihren Gunsten
So entsteht der Nachweis automatisch
werkflow erfüllt die Pflicht als Nebenprodukt der normalen Arbeit: Ihr Team bucht Beginn und Ende am Handy auf der Baustelle, das System dokumentiert automatisch, vollständig und fristgerecht. Wenn der Zoll kommt, drucken Sie den Nachweis - Sie suchen ihn nicht. Export für DATEV oder Lexware inklusive.
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Häufige Fragen
Gilt die Aufzeichnungspflicht auch für kleine Handwerksbetriebe?
Ja. Das ArbZG kennt keine Untergrenze nach Betriebsgröße, und § 17 MiLoG gilt im Baugewerbe unabhängig davon, ob Sie 3 oder 30 Leute beschäftigen. Gerade kleine Betriebe trifft eine Prüfung härter, weil der Chef die Aufzeichnungen meist selbst führen müsste - und im Tagesgeschäft liegen bleibt, was keiner einfordert.
Reichen handschriftliche Stundenzettel als Nachweis?
Formal ja - praktisch sind sie das Risiko: Sie werden vergessen, sind unleserlich, kommen Wochen später ins Büro und lassen sich rückwirkend anzweifeln. Nach dem BAG-Beschluss von 2022 muss die Erfassung systematisch erfolgen. Eine digitale Erfassung mit Zeitstempel ist der Nachweis, den ein Prüfer ohne Diskussion akzeptiert.
Was verlangt der Zoll bei einer Prüfung konkret?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann unangekündigt erscheinen und verlangt die Arbeitszeitnachweise nach § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten, dokumentiert spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung. Können Sie das nicht vorlegen, droht ein Bußgeld - und die Prüfung wird gründlicher.
Wie erfüllt werkflow die Aufzeichnungspflicht?
Ihr Team bucht Beginn und Ende am Handy - direkt auf der Baustelle, in unter zwei Minuten pro Tag. werkflow erstellt daraus den fortlaufenden Arbeitszeitnachweis je Mitarbeiter, archiviert prüfsicher und exportiert für DATEV oder Lexware. Fixpreis ab 1.500 Euro, kein Abo, keine Kosten pro Nutzer.