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Zeiterfassung & Arbeitsrecht

Zeiterfassung im Handwerk: Aufzeichnungspflicht, Lösungen und Automatisierung

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werkflow-Oberfläche eines Handwerksbetriebs: Zeiterfassung mit Beginn, Ende, Pause und Dauer je Mitarbeiter und Projekt, dazu erfasste Wochenstunden und Aufbewahrungsfrist
Demo-Ansicht mit Musterdaten - jede Lösung wird auf die Abläufe des Betriebs zugeschnitten.

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 gilt: Arbeitgeber in Deutschland müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen - nicht nur Überstunden. Für Handwerksbetriebe mit Mitarbeitern auf wechselnden Baustellen ist das organisatorisch die eigentliche Hürde. Dieser Artikel erklärt, was gefordert ist, welche Lösungen funktionieren und wie sich die Erfassung automatisieren lässt.

Was die Aufzeichnungspflicht für Handwerksbetriebe bedeutet

Grundlage sind drei Ebenen: das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019, der darauf aufbauende Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) und § 16 Abs. 2 ArbZG, der die Aufzeichnung von Arbeitszeit über die werktägliche Regelarbeitszeit hinaus ausdrücklich vorschreibt. In der Praxis heißt das für jeden Arbeitnehmer:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit werden erfasst
  • Die Erfassung erfolgt objektiv und verlässlich, nicht aus dem Gedächtnis
  • Über das ArbZG hinaus verlangt das Mindestlohngesetz im Baugewerbe die Aufzeichnung binnen sieben Tagen
  • Aufbewahrung: mindestens zwei Jahre

Ein bestimmtes System ist nicht vorgeschrieben - Papier ist zulässig, solange es vollständig und nachvollziehbar ist. Die Delegation an Beschäftigte ist möglich, die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Das eigentliche Problem im Handwerk: die Baustelle

Ein Bürobetrieb kann eine Stechuhr aufstellen. Ein Handwerksbetrieb hat Leute auf wechselnden Baustellen, oft ohne täglichen Weg über den Betriebssitz. Klassische Systeme greifen dort schlecht:

Stechuhr oder Terminal

Funktioniert nur, wenn alle täglich den Betrieb passieren - bei Montage auf wechselnden Baustellen unrealistisch.

Stundenzettel auf Papier

Wird vergessen, ist unleserlich, kommt verspätet ins Büro. Archivierung von Hand.

Tabelle

Alle brauchen Zugriff, der Chef pflegt nach, bei der Übertragung entstehen Fehler.

Erfassung am Handy mit werkflow

Der Monteur bucht auf der Baustelle, werkflow aggregiert und exportiert für die Lohnabrechnung.

SOKA-BAU: die Zusatzpflicht am Bau

Baubetriebe melden monatlich Bruttolöhne und Arbeitsstunden an die SOKA-BAU, wie es der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) - der zentrale Tarifvertrag der Baubranche - vorschreibt. Wenn die Stundenerfassung nicht saubere Zahlen liefert, entsteht dreifacher Aufwand:

  • Nachmeldungen und Korrekturen mit Nachzahlungen
  • Prüfungsrisiko bei Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Doppelarbeit, wenn SOKA-Meldung und Lohnabrechnung auseinanderlaufen

werkflow strukturiert die Stundenerfassung so, dass die für die SOKA-BAU-Meldung relevanten Stunden pro Baustelle und Mitarbeiter getrennt ausgewiesen werden.

Zeiterfassung mit werkflow: der Ablauf

1

Monteur erfasst am Handy

Beginn, Ende und Baustelle direkt vor Ort - in unter zwei Minuten, solange die Arbeit frisch ist.

2

werkflow prüft und aggregiert

Fehlende Meldungen werden erkannt, Überstunden markiert. Alles bleibt nachvollziehbar.

3

Wöchentlicher Stundennachweis

Pro Mitarbeiter entsteht ein vollständiger Nachweis - sofort archiviert, nicht erst zum Monatsende.

4

Export für den Steuerberater (DATEV, Lexware)

Die Daten gehen im benötigten Format weiter - ohne manuelles Aufbereiten.

Gebaut wird das entlang Ihres Ablaufs, nicht als Standardmodul: Fixpreis ab 1.500 Euro, kein Abo, keine Kosten pro Benutzer.

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Häufige Fragen

Müssen Handwerksbetriebe in Deutschland die Arbeitszeit erfassen?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen - und zwar die gesamte Arbeitszeit, nicht nur Überstunden. Grundlage ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019, konkretisiert durch § 16 Abs. 2 ArbZG. Für Handwerksbetriebe gilt das ohne Ausnahme.

Welche Form der Zeiterfassung ist zulässig?

Ein bestimmtes System ist nicht vorgeschrieben. Papieraufzeichnungen, Tabellen oder eine App sind zulässig, solange die Erfassung objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Die Aufzeichnung darf an die Beschäftigten delegiert werden, die Verantwortung für ein funktionierendes System bleibt beim Arbeitgeber.

Was droht bei fehlender Zeiterfassung?

Im arbeitsrechtlichen Streit über Überstunden verschiebt sich die Beweislage zulasten des Arbeitgebers, wenn keine Aufzeichnungen vorliegen. Im Baugewerbe kommen die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz hinzu, deren Verletzung als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden kann. Bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist unvollständige Zeiterfassung ein häufiger Befund.

Was hat der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) mit der Zeiterfassung zu tun?

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) - der zentrale Tarifvertrag der Baubranche - regelt die tarifliche Arbeitszeit und ist Grundlage für die monatliche SOKA-BAU-Meldung. Ohne tagesaktuelle, lückenlose Stundennachweise lässt sich diese Meldung nicht korrekt erstellen - werkflow liefert die Zahlen direkt aus der Erfassung auf der Baustelle.

Wie erfassen Monteure die Arbeitszeit auf der Baustelle?

Der Mitarbeiter erfasst Beginn und Ende am Handy, direkt auf der Baustelle. werkflow protokolliert, aggregiert und erstellt wöchentlich einen Stundennachweis für die Lohnabrechnung. Kein Papier, keine Übertragung von Hand, keine Erinnerungsarbeit am Abend.

Kann werkflow die Zeiterfassung an die Lohnabrechnung anbinden?

Ja. werkflow exportiert Stundenaufzeichnungen in dem Format, das Ihr Steuerbüro für die Lohnabrechnung braucht - für DATEV und Lexware ebenso wie für andere Systeme. Das spart bei jedem Abrechnungszyklus manuelle Aufbereitung.

Quellen und Weiterführendes

Die rechtliche Einordnung ist länderspezifisch. Prüfen Sie die aktuelle Originalquelle und verbinden Sie die Zeiterfassung anschließend mit dem passenden Abrechnungsnachweis.

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