Brandschutz · Bautagebuch Vorlage

Brandschutz Bautagebuch Vorlage 2026

Brandschutzarbeiten erfordern lückenlose Dokumentation: Brandschottungen, BMA-Montage, Feuerwiderstandsklassen und Schottprotokolle täglich im Bautagebuch festhalten.

Pflichtangaben im Brandschutz-Bautagebuch

1. Kopfdaten

  • Datum, Baustelle, Brandabschnitt, Geschoss
  • Projektleiter-Name, Unterschrift
  • Brandschutzkonzept-Nr., Brandschutzplaner

2. Arbeitskräfte

  • Name, Qualifikation, Sachkundenachweis
  • Arbeitsstunden je Person
  • Nachunternehmer separat

3. Ausgeführte Arbeiten

  • Brandschott: Einbauort, Typ, Zulassungs-Nr., Klasse
  • Brandmeldetechnik: Melder, Linien, Zentrale
  • Fotodokumentation jeder Abschottung
  • Schottprotokoll-Nr. als Referenz

4. Behinderungen

  • Durchbrüche nicht fertig, falsche Maße
  • Kabel/Rohre noch nicht verlegt
  • Planänderungen: Durchbruchposition geändert

5. Unterschriften & Archivierung

  • Unterschrift Projektleiter (AN), Bauleitung (AG)
  • Schottprotokolle als Anlage
  • Fotodokumentation als Anlage
  • Aufbewahrung: Nutzungsdauer Gebäude

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Häufige Fragen

Ist ein Bautagebuch im Brandschutz Pflicht?

Bei VOB/B-Verträgen ja. Im Brandschutz besonders kritisch: Jede Abschottung muss dokumentiert werden (Einbauort, Produkt, Zulassungs-Nr., Foto). Das Bautagebuch ergänzt die Schottprotokolle um Arbeitszeiten und Behinderungen.

Was dokumentiert man bei Brandschottungen im Bautagebuch?

Einbauort (Brandabschnitt, Geschoss, Achse, Durchbruch-Nr.), Durchbruchmaße (mm), belegte Medien (Kabel, Rohre, Kanäle), Produkt und Zulassungs-Nr. (AbZ/ETA), Feuerwiderstandsklasse, Foto vor und nach Einbau. Schottprotokoll-Nr. als Referenz.

Warum ist Fotodokumentation im Brandschutz-Bautagebuch essenziell?

Brandschottungen werden nach Einbau oft verkleidet und sind nicht mehr sichtbar. Fotos beweisen: richtiges Produkt, korrekter Einbau, vollständige Belegung. Ohne Fotos ist bei Brandschau oder Versicherungsfall kein Nachweis möglich.

Wie lange muss ein Brandschutz-Bautagebuch aufbewahrt werden?

Brandschutzdokumentation: gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes. VOB/B: 5 Jahre. HGB §257: 10 Jahre. Empfehlung: Nutzungsdauer, mindestens aber 10 Jahre.

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