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Brandschutz Rapportzettel Vorlage 2026 - Deutschland
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Täglicher Rapportzettel für Brandschutzarbeiten in Deutschland: Brandschott, Brandmeldetechnik und Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102/EN 13501 lückenlos dokumentieren - inklusive Arbeitszeitnachweis nach §17 MiLoG für bauleistende Betriebe.
Was der Rapportzettel enthält
1. Stammdaten & Einsatzort
- Datum, Baustelle, Brandabschnitt, Geschoss
- Auftraggeber und Auftragnehmer
- Brandschutzkonzept-Nr. und Brandschutzplaner
- Zuständige Prüfsachverständige bzw. Bauaufsicht
2. Personal- und Arbeitszeitnachweis
- Mitarbeitername und Qualifikation (Brandschutzfachkraft, Sachkundiger)
- Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausenzeiten
- §17 MiLoG: für bauleistende Betriebe im Baugewerbe (§2a Nr. 1 SchwarzArbG) Beginn, Ende und Dauer binnen 7 Tagen dokumentieren, 2 Jahre aufbewahren
- Regiestunden nach dem Tarifvertrag der Sicherheitstechnik-Branche separat ausweisen
3. Tätigkeitsbeschreibung & Zulassungsnachweis
- Brandschott: Typ (Kabelschott, Rohrschott, Kombiabschottung)
- Feuerwiderstandsklasse: F 30, F 60, F 90, F 120 nach DIN 4102 bzw. REI 30/60/90/120 nach EN 13501-2
- Zulassungsnachweis: abP (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, DIBt) oder ETA (Europäische Technische Bewertung)
- Brandmeldetechnik nach DIN 14675 / DIN VDE 0833: Melder-Typ, Linien-Nr., Anzahl
4. Materialverbrauch
- Brandschutzmasse: Typ, Menge, Chargen-Nr.
- Brandschutzplatten: Typ, Stärke, Fläche (m²)
- Brandschutzmanschetten: DN, Anzahl
- Lieferscheinnummer und abP-/ETA-Nummer je Charge
5. Unterschrift & Dokumentation
- Tagesabschluss: Unterschrift Mitarbeiter
- Regiestunden: Gegenzeichnung Auftraggeber
- Fotodokumentation vor und nach Verschluss jeder Abschottung
- Übernahme ins Brandschottprotokoll als Anlage, DATEV/Lexware-Export inklusive
Brandschutz-Software mit digitalem Rapportzettel
Brandschott-Protokolle, Fotodokumentation und abP-/ETA-Nachweise digital erfassen, DATEV/Lexware-Export inklusive.
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Häufige Fragen
Was gehört auf einen deutschen Brandschutz-Rapportzettel?
Datum, Baustelle, Brandabschnitt, Geschoss, Mitarbeitername und Arbeitszeiten, Tätigkeitsbeschreibung (Brandschott, Kabelschott, Rohrabschottung, Brandmeldetechnik), Material (Brandschutzmasse, -platten, -manschetten) mit Zulassungsnummer, Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 (F 30/60/90/120) und EN 13501-2 (REI), Fotodokumentation sowie Unterschrift von Mitarbeiter und Auftraggeber bei Regiestunden.
Warum ist der abP/ETA-Zulassungsnachweis beim deutschen Brandschutz-Rapportzettel kritisch?
Brandschutzabschottungen sind nach einem zugelassenen System einzubauen: abP (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, erteilt vom Deutschen Institut für Bautechnik, DIBt) oder ETA (Europäische Technische Bewertung nach EOTA-Verfahren). Ohne gültige Zulassung ist die Brandschottung baurechtlich unwirksam. Der Rapportzettel dokumentiert je Einbau: Produkt, abP- oder ETA-Nummer, Einbauort, Ausführungsdetails - Grundlage für das spätere Brandschottprotokoll bei Bauabnahme.
Müssen Brandschutz Rapportzettel in Deutschland aufbewahrt werden?
Ja. § 257 HGB / § 147 AO: 10 Jahre für Geschäftsunterlagen und Buchungsbelege. § 17 MiLoG: 2 Jahre für Arbeitszeitnachweise, soweit der Betrieb bauleistend im Baugewerbe (§ 2a Nr. 1 SchwarzArbG) tätig ist. Die Brandschutzdokumentation selbst (Schott- und Zulassungsnachweise) sollte über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes aufbewahrt werden - sie ist bei Gebäudeversicherungen und Bauabnahmen essenziell.
Gilt die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht nach §17 MiLoG für Brandschutzmonteure?
Für bauleistende Brandschutzbetriebe ja: § 17 MiLoG verpflichtet Arbeitgeber in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen - dazu zählt an erster Stelle ausdrücklich das Baugewerbe - Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens binnen sieben Kalendertagen aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre bereitzuhalten. Monteure, die Abschottungen oder Brandmeldetechnik als bauausführendes Gewerk auf der Baustelle einbauen, fallen darunter. Ein reiner Wartungsbetrieb ohne Bautätigkeit unterliegt dagegen nur der allgemeinen Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Was ist der Unterschied zwischen Rapportzettel und Stundennachweis im Brandschutz?
Der Rapportzettel erfasst täglich Arbeiten, Material und Zulassungskonformität in Echtzeit direkt auf der Baustelle. Der Stundennachweis ist die monatliche Zusammenfassung für Lohnverrechnung nach dem Tarifvertrag der Sicherheitstechnik-Branche. Die Brandschutzdokumentation (Schottprotokoll) ist davon unabhängig vorgeschrieben und wird aus den Rapportzetteln zusammengestellt, DATEV/Lexware-Export inklusive.