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Heizungsbauer Abnahmeprotokoll Vorlage 2026

Rechtssicheres Abnahmeprotokoll für Heizungsanlagen: VOB/B §12, BGB §640, DVGW G 600. Inbetriebnahme kW, Druckprüfprotokoll-Nr., GEG-Effizienzklasse, hydraulischer Abgleich und BAFA-Fördernummer rechtssicher dokumentieren.

Aufbau des Heizungsabnahmeprotokolls

1. Stammdaten

  • Datum, Uhrzeit und Ort der Abnahme
  • Auftraggeber und Auftragnehmer mit Kontaktdaten
  • Auftragsnummer, Objekt und Leistungsbezeichnung
  • Vertragsgrundlage: VOB/B oder BGB

2. Technische Prüfung (DVGW G 600 / GEG)

  • Heizleistung kW Soll/Ist (Inbetriebnahmeprotokoll Hersteller)
  • Druckprüfprotokoll-Nr. Heizkreis und Trinkwasseranlage
  • GEG-Effizienzklasse: JAZ-Wert, Wärmepumpentyp (Luft/Wasser/Erde)
  • Hydraulischer Abgleich: Berechnungs-Nr. und Einstellwerte je Heizkreis (GEG §60a)
  • BAFA-Fördernummer und Fachunternehmerbestätigung (GEG §71)

3. Mängelerfassung (VOB/B §12)

  • Wesentliche Mängel: Berechtigen zur Abnahmeverweigerung
  • Unwesentliche Mängel: Im Protokoll mit Fristsetzung aufnehmen
  • Fotos aller Mängel mit Positionsangabe
  • Nachbesserungsfrist: 10–20 Werktage, bei Dringlichkeit kürzer

4. Abnahme-Erklärung

  • Ausdrückliche Abnahmeerklärung des AG (VOB/B §12 Abs. 1)
  • Beginn der Gewährleistungsfrist mit Abnahmedatum
  • Restleistungen und vereinbarte Fristen festhalten
  • Vorbehalt bei Mängeln ausdrücklich erklären

5. Einweisung Betreiber & Unterschriften

  • Einweisung des Betreibers in Bedienung und Wartungsintervalle (Unterschrift)
  • Übergabe Betriebsanleitung, Planungsunterlagen und Prüfprotokolle
  • Unterschrift Auftraggeber und Auftragnehmer
  • HGB §257: 10 Jahre Aufbewahrung; DATEV-kompatibler Export empfohlen

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Abnahmeprotokoll vor Ort auf dem Tablet ausfüllen, BAFA-Daten und Druckprüfung erfassen, Unterschrift digital einholen und als PDF archivieren.

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Häufige Fragen

Was ist ein Heizungsabnahmeprotokoll und wann ist es Pflicht?

Ein Heizungsabnahmeprotokoll dokumentiert die förmliche Abnahme von Heizungsanlagen nach VOB/B §12 bzw. BGB §640 und bestätigt die Inbetriebnahme nach DVGW G 600. Es ist Pflicht bei gewerblichen Aufträgen unter VOB/B sowie bei EnEV/GEG-pflichtigen Anlagen. Mit dem Protokoll beginnt die Gewährleistungsfrist und die Vergütungspflicht des AG tritt ein.

Welche Prüfpunkte brauche ich für die BAFA-Förderung auf dem Abnahmeprotokoll?

Für die BAFA-Förderung nach GEG §71 müssen folgende Punkte dokumentiert sein: BAFA-Referenz-Nr. der Förderanmeldung, Fachunternehmerbestätigung mit Unterschrift, GEG-Effizienzklasse (JAZ-Wert und Wärmepumpentyp), hydraulischer Abgleich nach GEG §60a mit Berechnungs-Nr. sowie Inbetriebnahmedatum und Nennwärmeleistung kW (Soll/Ist). Ohne vollständige Dokumentation riskieren Sie die Rückforderung der Förderung.

Muss der hydraulische Abgleich auf dem Heizungs-Abnahmeprotokoll dokumentiert werden?

Ja, der hydraulische Abgleich ist nach GEG §60a Pflicht für alle geförderten Heizungsanlagen und muss auf dem Abnahmeprotokoll mit Berechnungs-Nr. belegt werden. Ohne Nachweis des hydraulischen Abgleichs ist die BAFA-Förderung nicht abrufbar. Das Protokoll muss Berechnungsgrundlage, Einstellwerte je Heizkreis und die Unterschrift des Fachunternehmers enthalten.

Kann werkflow Heizungs-Abnahmeprotokolle digital erstellen?

Ja, werkflow ermöglicht das digitale Ausfüllen des Heizungsabnahmeprotokolls vor Ort auf dem Tablet. Heizleistung kW (Soll/Ist), Druckprüfprotokoll-Nr. für Heizkreis und Trinkwasser, GEG-Effizienzklasse, BAFA-Fördernummer und Einweisung des Betreibers werden strukturiert erfasst. Unterschriften werden digital eingeholt, das Protokoll wird als PDF archiviert und ist DATEV-kompatibel exportierbar.

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