Kältetechnik · Abschlagsrechnung Vorlage
Kältetechnik Abschlagsrechnung Vorlage: VOB/B § 16 + UStG § 14 Pflichtangaben
Eine Kältetechnik Abschlagsrechnung ist keine gewöhnliche Rechnung — VOB/B § 16 Abs. 1 verlangt neben den UStG § 14 Pflichtangaben zusätzlich Abschlag-Nr., Leistungsstand nach Bauabschnitt, F-Gas-Erstbefüllung als eigene Position (Kältemitteltyp, kg, GWP-Wert) und den verbleibenden Restbetrag. Wer diese Felder weglässt, riskiert Zahlungsverweigerung und Verzögerung beim nächsten Abschlag.
Kältetechnik Abschlagsrechnung Vorlage: alle Pflichtfelder
Block 1 — UStG § 14 Pflichtangaben (7 Felder)
- Vollständiger Name + Anschrift: Auftragnehmer (Kälteanlagenbauer-Betrieb) + Auftraggeber
- Steuernummer oder USt-IdNr. (Pflicht nach UStG § 14 Abs. 4 Nr. 2)
- Rechnungsnummer: lückenlose fortlaufende Nummerierung (z.B. "AR-2026-047")
- Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
- Leistungsdatum / Leistungszeitraum (≠ Rechnungsdatum — Pflicht UStG § 14 Abs. 4 Nr. 6)
- Nettobetrag aufgeschlüsselt je Steuersatz (19% Regelsteuersatz; bei §13b UStG B2B: kein MwSt-Ausweis)
- MwSt-Betrag + Bruttobetrag; bei §13b: Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. §13b UStG"
Block 2 — VOB/B § 16 Abschlagsrechnung-Spezifika (7 Felder)
- Abschlag-Nr.: z.B. "1. Abschlagsrechnung von 3" — macht die Reihenfolge eindeutig
- Auftrags-Nr. / Bestellnummer des Auftraggebers (Pflicht für Zuordnung beim Auftraggeber)
- Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag
- Leistungsstand % oder Bauabschnitt: z.B. "Abschnitt 1 — Rohrleitungsmontage abgeschlossen, Kälteleistung: [kW] (ca. 30% Gesamtleistung)"
- Abschlagsbetrag dieser Rechnung netto €: der jetzt zu zahlende Teilbetrag
- Bereits gezahlte Abschläge netto €: Summe aller vorherigen Abschlagsrechnungen
- Verbleibender Restbetrag lt. Vertrag netto €: Vertragssumme − alle Abschläge inkl. dieser Rechnung
Block 3 — Kältetechnik-spezifische Leistungspositionen (3 Abschnitte)
- Abschnitt 1 — Rohrleitungsmontage: Kupfer-/Edelstahlrohre (m Länge, DN-Größe), Isolierung (m²), Halterungen (Stk.) — abrechenbar nach Lieferschein-Eingang; Pos.-Nr., Fabrikat, Menge, Einheit, Einzelpreis €, Gesamtpreis €
- Abschnitt 2 — Kältemittelanlage + Erstbefüllung: Montage Verdichter/Verflüssiger/Verdampfer, F-Gas-Erstbefüllung als eigene Position (Kältemitteltyp z.B. R32, Menge kg, GWP-Wert, Preis €/kg), F-Gas-Anlagenbuch-Nr. (Pflicht ab 3 kg nach EU-VO 517/2014)
- Abschnitt 3 — Inbetriebnahme + Leckagedichtheitsprüfung (3. Abschlagsrechnung): Druckprüfung, Vakuumierung, Leckagedichtheitsprüfung nach EU-VO 517/2014 — wird in Schlussrechnung abgerechnet
Block 4 — F-Gas-Pflichtangaben (2 Felder)
- F-Gas-Anlagenbuch-Nr.: Pflichtangabe ab 3 kg Kältemittelfüllmenge nach EU-VO 517/2014 — Verweis auf Anlagenbuch als Anlage der Rechnung
- Kältemittel-Dokumentation: Typ (z.B. R32), Füllmenge kg, GWP-Wert, Zertifizierungs-Nr. des Kältemonteurs (F-Gas-Zertifikat nach Kategorie I/II/III/IV)
Block 5 — Zahlungsbedingungen (3 Felder)
- Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungseingang (VOB/B § 16 Abs. 1 Nr. 3: 21 Tage gesetzlich, kürzer vertraglich möglich)
- Skonto: 2% bei Zahlung binnen 8 Tagen (wenn vertraglich vereinbart)
- Verzugszinsen: § 288 BGB — 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz p.a. bei B2B-Verträgen
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- Bankverbindung: IBAN + BIC (Pflicht für Überweisung)
- Hinweis Schlussrechnung: "Mit Zahlung dieser Abschlagsrechnung wird keine Abnahme der Gesamtleistung erklärt — Schlussrechnung nach vollständiger Fertigstellung und förmlicher Abnahme gem. VOB/B § 12"
Häufige Fragen
Wann darf ein Kälteanlagenbauer eine Abschlagsrechnung nach VOB/B § 16 stellen?
Ein Kälteanlagenbauer darf Abschlagsrechnungen stellen, sobald nachweisbare Teilleistungen erbracht wurden — geregelt in VOB/B § 16 Abs. 1. Typische Abschnitte sind: Rohrleitungsmontage (Kupfer-/Edelstahlrohre verlegt, Isolierung montiert), Kältemittelanlage inkl. Erstbefüllung (Typ + kg Kältemittel + GWP-Wert dokumentiert) und Inbetriebnahme inkl. Leckagedichtheitsprüfung nach EU-VO 517/2014 (F-Gas-Verordnung). Die Abschlagsrechnung ist keine Schlussrechnung.
Wie wird die F-Gas-Erstbefüllung in der Kältetechnik Abschlagsrechnung abgerechnet?
Die F-Gas-Erstbefüllung wird als eigene Position in der Abschlagsrechnung ausgewiesen: Pos.-Nr., Kältemitteltyp (z.B. R32, R410A, R452B), Menge in kg, GWP-Wert (Global Warming Potential), Einzelpreis €/kg, Gesamtpreis €. Pflichtangabe auf der Rechnung ist außerdem der Verweis auf das F-Gas-Anlagenbuch-Nr. (Pflicht ab 3 kg Kältemittelfüllmenge nach EU-VO 517/2014). Die Leckagedichtheitsprüfung wird als separater Rechnungsposten in der Schlussrechnung abgerechnet.
Welche Pflichtfelder unterscheiden eine Kältetechnik Abschlagsrechnung von einer Schlussrechnung?
Zusätzlich zu den UStG § 14 Pflichtangaben braucht die Abschlagsrechnung: Abschlag-Nummer (z.B. '1. Abschlagsrechnung von 3'), Auftrags-Nr./Bestellnummer, Vertragssumme netto €, Leistungsstand % oder Bauabschnitt (z.B. 'Rohrleitungsmontage abgeschlossen, kW Kälteleistung: [Wert]'), Abschlagsbetrag dieser Rechnung €, Summe bereits gezahlter Abschläge €, verbleibender Restbetrag lt. Vertrag €. Bei §13b UStG (Bauleistungen B2B): Hinweis 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. §13b UStG'.
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