Kältetechnik · Bautagebuch Vorlage

Kältetechnik Bautagebuch Vorlage 2026

Kältetechnik erfordert lückenlose Dokumentation: Kältemittelleitungen, F-Gase-Eingriffe, Dichtheitsprüfungen und Inbetriebnahme täglich im Bautagebuch festhalten.

Pflichtangaben im Kältetechnik-Bautagebuch

1. Kopfdaten

  • Datum, Baustelle/Anlage, Anlagen-Nr.
  • Projektleiter-Name, Unterschrift
  • Anlagentyp, Kältemittel, Kälteleistung (kW)

2. Arbeitskräfte

  • Name, Qualifikation, F-Gase-Sachkunde-Nr.
  • Arbeitsstunden je Person
  • Nachunternehmer separat

3. Ausgeführte Arbeiten

  • Leitungsverlegung: Durchmesser, Länge, Verlauf
  • Gerätemontage: Innen-/Außengeräte, Position
  • Kältemittel: Typ, Menge (kg), Evakuierung
  • Dichtheitsprüfung: Methode, Ergebnis

4. Behinderungen

  • Kernbohrungen nicht fertig, Elektro ausstehend
  • Planänderungen: Geräteposition geändert
  • Koordination mit Lüftungs-/Heizungsgewerk

5. Unterschriften & Archivierung

  • Unterschrift Projektleiter (AN), Bauleitung (AG)
  • F-Gase-Logbuch-Einträge als Anlage
  • Fotodokumentation Leitungsverlauf
  • Aufbewahrung: 10 Jahre

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Häufige Fragen

Ist ein Bautagebuch in der Kältetechnik Pflicht?

Bei VOB/B-Verträgen ja. Zusätzlich fordert die F-Gase-VO ein Logbuch je Anlage mit allen Kältemittel-Eingriffen. Das Bautagebuch ergänzt das Logbuch um Arbeitszeiten, Montagefortschritt und Behinderungen.

Was dokumentiert man bei Kältemittel-Eingriffen im Bautagebuch?

Kältemitteltyp, Menge gefüllt/abgesaugt (kg), Chargen-Nr., Sachkunde-Nr. des Monteurs, Dichtheitsprüfung (Methode, Ergebnis), Evakuierung (Vakuumdruck, Haltezeit). Verweis auf Anlagen-Logbuch.

Wie dokumentiert man die Leitungsverlegung im Kältetechnik-Bautagebuch?

Kupferleitungen: Durchmesser, Länge (lfd. m), Verlauf (Schacht, Decke, Wand). Isolierung: Material, Stärke. Fotodokumentation vor dem Verschließen. Druckprüfung vor Kältemittelfüllung.

Wie lange muss ein Kältetechnik-Bautagebuch aufbewahrt werden?

VOB/B: 5 Jahre. F-Gase-VO Logbuch: 5 Jahre je Anlage. HGB §257: 10 Jahre. Empfehlung: 10 Jahre einheitlich.

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