Kältetechnik · Subunternehmer Vorlage

Kältetechnik Subunternehmer Vorlage 2026 - Vertrag für GU & NU

Kältetechnik-Betriebe, die Nachunternehmer einsetzen, brauchen einen Vertrag, der F-Gase-Sachkunde, Kältemittel-Dokumentation und Dichtheitsprüfung abdeckt. Kernthemen: §13b UStG, ChemKlimaschutzV, Umwelthaftung.

Pflichtangaben im Kältetechnik-Subunternehmervertrag

1. Vertragsparteien & Leistung

  • GU und NU: Firma, Adresse, F-Gase-Zertifikat-Nr.
  • Leistung: Anlagentyp, Kälteleistung (kW), Kältemitteltyp
  • Abgrenzung: Montage vs. Elektrik vs. Regelungstechnik
  • Neuinstallation vs. Wartung (§13b-Relevanz)

2. Vergütung & §13b UStG

  • §13b UStG: nur bei Neuinstallation, nicht bei Wartung
  • NU-Rechnung netto bei Bauleistung, GU schuldet 19% MwSt
  • Kältemittel: Material separat oder im Pauschalpreis
  • Abschlagszahlungen nach Montagefortschritt

3. F-Gase & Sachkunde

  • Sachkundebescheinigung Kategorie I-IV nachweisen
  • Unternehmenszertifizierung nach EU-VO 517/2014
  • Kältemittel-Logbuch-Einträge nach jedem Eingriff
  • Dichtheitsprüfung nach Montage dokumentieren

4. Haftung & Gewährleistung

  • Gewährleistung: 4 Jahre VOB/B, 5 Jahre BGB
  • Umwelthaftpflicht bei Kältemittelverlust
  • Betriebshaftpflicht NU min. 3 Mio. EUR
  • Funktionsgarantie: Kälteleistung und Temperaturen

5. Kündigung & Vertragsende

  • Außerordentliche Kündigung bei fehlender F-Gase-Sachkunde
  • Sicherheitseinbehalt: 5%
  • Übergabe: Logbuch, Inbetriebnahmeprotokoll, Sachkundenachweise
  • Schlussabrechnung innerhalb 30 Tagen

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Häufige Fragen

Gilt §13b UStG für Kältetechnik-Nachunternehmer?

Ja, bei Bauinstallation (Montage fest verbundener Klimaanlagen). Wartung und Reparatur bestehender Anlagen sind keine Bauleistung — hier greift §13b nicht. Im Vertrag klar abgrenzen: Neuinstallation vs. Wartung.

Welche F-Gase-Qualifikation muss der Kältetechnik-NU nachweisen?

Sachkundebescheinigung nach ChemKlimaschutzV (Kategorie I-IV je nach Tätigkeit). Unternehmenszertifizierung nach EU-VO 517/2014. Im Vertrag: Kopie der Sachkunde, Gültigkeitsdatum, Kategorie.

Wer haftet bei Kältemittelverlust durch fehlerhafte Montage des NU?

Der NU haftet für fachgerechte Montage und Dichtheit. Kältemittelverlust = Umweltschaden (F-Gase-VO). Im Vertrag: Betriebshaftpflicht NU min. 3 Mio. EUR inkl. Umwelthaftpflicht. Kältemittelkosten bei Leckage durch NU-Fehler: NU trägt Kosten.

Wie regelt man die Kältemittel-Dokumentationspflicht im Subunternehmervertrag?

F-Gase-VO: Betreiber muss Logbuch je Anlage führen. NU muss nach jedem Eingriff: Kältemitteltyp, Menge (gefüllt/abgesaugt), Datum, Sachkunde-Nr. dokumentieren und dem GU/Betreiber übergeben. Im Vertrag als Pflicht verankern.

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