Kältetechnik · Subunternehmer Vorlage
Kältetechnik Subunternehmer Vorlage 2026 - Vertrag für GU & NU
Kältetechnik-Betriebe, die Nachunternehmer einsetzen, brauchen einen Vertrag, der F-Gase-Sachkunde, Kältemittel-Dokumentation und Dichtheitsprüfung abdeckt. Kernthemen: §19 UStG AT, ChemKlimaschutzV, Umwelthaftung.
Pflichtangaben im Kältetechnik-Subunternehmervertrag
1. Vertragsparteien & Leistung
- GU und NU: Firma, Adresse, F-Gase-Zertifikat-Nr.
- Leistung: Anlagentyp, Kälteleistung (kW), Kältemitteltyp
- Abgrenzung: Montage vs. Elektrik vs. Regelungstechnik
- Neuinstallation vs. Wartung (§13b-Relevanz)
2. Vergütung & §19 UStG AT
- §19 UStG AT: nur bei Neuinstallation, nicht bei Wartung
- NU-Rechnung netto bei Bauleistung, GU schuldet 20% USt
- Kältemittel: Material separat oder im Pauschalpreis
- Abschlagszahlungen nach Montagefortschritt
3. F-Gase & Sachkunde
- Sachkundebescheinigung Kategorie I-IV nachweisen
- Unternehmenszertifizierung nach EU-VO 517/2014
- Kältemittel-Logbuch-Einträge nach jedem Eingriff
- Dichtheitsprüfung nach Montage dokumentieren
4. Haftung & Gewährleistung
- Gewährleistung: 4 Jahre ÖNORM B 2110, 5 Jahre BGB
- Umwelthaftpflicht bei Kältemittelverlust
- Betriebshaftpflicht NU min. 3 Mio. EUR
- Funktionsgarantie: Kälteleistung und Temperaturen
5. Kündigung & Vertragsende
- Außerordentliche Kündigung bei fehlender F-Gase-Sachkunde
- Sicherheitseinbehalt: 5%
- Übergabe: Logbuch, Inbetriebnahmeprotokoll, Sachkundenachweise
- Schlussabrechnung innerhalb 30 Tagen
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Häufige Fragen
Gilt §19 UStG AT für Kältetechnik-Nachunternehmer?
Ja, bei Bauinstallation (Montage fest verbundener Klimaanlagen). Wartung und Reparatur bestehender Anlagen sind keine Bauleistung - hier greift §13b nicht. Im Vertrag klar abgrenzen: Neuinstallation vs. Wartung.
Welche F-Gase-Qualifikation muss der Kältetechnik-NU nachweisen?
Sachkundebescheinigung nach ChemKlimaschutzV (Kategorie I-IV je nach Tätigkeit). Unternehmenszertifizierung nach EU-VO 517/2014. Im Vertrag: Kopie der Sachkunde, Gültigkeitsdatum, Kategorie.
Wer haftet bei Kältemittelverlust durch fehlerhafte Montage des NU?
Der NU haftet für fachgerechte Montage und Dichtheit. Kältemittelverlust = Umweltschaden (F-Gase-VO). Im Vertrag: Betriebshaftpflicht NU min. 3 Mio. EUR inkl. Umwelthaftpflicht. Kältemittelkosten bei Leckage durch NU-Fehler: NU trägt Kosten.
Wie regelt man die Kältemittel-Dokumentationspflicht im Subunternehmervertrag?
F-Gase-VO: Betreiber muss Logbuch je Anlage führen. NU muss nach jedem Eingriff: Kältemitteltyp, Menge (gefüllt/abgesaugt), Datum, Sachkunde-Nr. dokumentieren und dem GU/Betreiber übergeben. Im Vertrag als Pflicht verankern.