Dachdecker · Zeiterfassung Deutschland 2026
Dachdecker Zeiterfassung Deutschland: Stunden digital erfassen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen, konkretisiert durch § 16 Abs. 2 ArbZG. Als Betrieb des Baugewerbes gilt für Dachdeckerbetriebe zusätzlich die verschärfte Sieben-Tage-Frist nach § 17 MiLoG. Bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen zahlt SOKA- DACH, die eigene Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks, Ausfallgeld - lückenlos dokumentiert. werkflow erfasst beides per WhatsApp direkt vom Dach.
Wie funktioniert Dachdecker-Zeiterfassung mit werkflow?
Polier meldet per WhatsApp
"Team 3 gestartet, Baustelle Kirchdorf, Flachdach." - Beginn, Baustelle und Mitarbeiteranzahl in einer Nachricht.
Witterungsausfall automatisch erfassen
Bei Arbeitsunterbrechung meldet der Polier Grund und Uhrzeit. werkflow kategorisiert als witterungsbedingten Ausfall für den SOKA-DACH-Erstattungsantrag.
Sieben-Tage-Frist automatisch eingehalten
werkflow archiviert jede Meldung sofort - die Frist nach § 17 MiLoG ist ohne Zusatzaufwand erfüllt.
Export DATEV/Lexware
Wöchentlicher Stundennachweis mit Überstunden und Ausfallstunden, sofort archiviert, im Format Ihres Steuerbüros.
Was gilt für Dachdeckerbetriebe in Deutschland?
SOKA-DACH, die eigene Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks in Wiesbaden, regelt in Deutschland Ansprüche, die in der Zeiterfassung abgebildet sein müssen - getrennt von der allgemeinen SOKA-BAU der übrigen Bauwirtschaft:
- Ausfallgeld: Bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall zwischen April und November - 75 % des Stundenlohns (bei Akkordlohn 100 %), max. 53 Ausfallstunden je Arbeitnehmer und Jahr, genaue Dokumentation von Datum und Grund erforderlich. Finanziert über den Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk (VTV)
- Sommerarbeitszeit: 40-Stunden-Woche von der 18. bis zur 48. Kalenderwoche; außerhalb dieses Zeitraums greift die Winterbauförderung mit Saison-Kurzarbeitergeld nach §§ 101 ff. SGB III
- Beschäftigungsnachweis: Seit 01.05.2020 ersetzt durch eine jährliche SOKA-DACH-Mitteilung über Beschäftigungszeit und Bruttolohn - Grundlage für Urlaubsanspruch (§ 38 RTV) und Rentenbeihilfe-Wartezeiten
- § 16 Abs. 2 ArbZG / BAG-Beschluss 13.09.2022: Aufzeichnungspflicht für Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aller Beschäftigten
- § 17 MiLoG: Als Bauleistungsbetrieb (§ 101 SGB III) gilt die verschärfte Sieben-Tage-Frist - Aufzeichnung binnen sieben Kalendertagen, Aufbewahrung mindestens zwei Jahre
Zeiterfassung ArbZG- und MiLoG-konform einrichten - in 2 Wochen
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Mehr zur Handwerk-ZeiterfassungHäufige Fragen
Muss ich als Dachdeckerbetrieb in Deutschland die Arbeitszeit erfassen?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen, konkretisiert durch § 16 Abs. 2 ArbZG. Als Betrieb des Baugewerbes nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG gilt für Dachdeckerbetriebe zusätzlich die verschärfte Sieben-Tage-Frist nach § 17 MiLoG - Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen binnen sieben Kalendertagen aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Was ist das Ausfallgeld bei SOKA-DACH und wie hängt es mit der Zeiterfassung zusammen?
SOKA-DACH, die eigene Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks in Wiesbaden, zahlt Ausfallgeld für witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen in den Monaten April bis November - 75 % des gültigen Stundenlohns, bei Akkordlohn 100 %, maximal 53 Ausfallstunden je Arbeitnehmer und Jahr. Voraussetzung für den Erstattungsantrag ist eine genaue Dokumentation von Datum, Grund und Dauer jeder Witterungsunterbrechung. werkflow erfasst diese Unterbrechungen direkt vom Dach per WhatsApp und weist sie im Stundennachweis separat aus.
Was gilt für Dachdeckerbetriebe außerhalb der Sommerarbeitszeit?
Von der 18. bis zur 48. Kalenderwoche gilt im Dachdeckerhandwerk die 40-Stunden-Woche (Sommerarbeitszeit). Außerhalb dieses Zeitraums greift die Winterbauförderung mit Saison-Kurzarbeitergeld nach §§ 101 ff. SGB III, finanziert über die Winterbeschäftigungsumlage. Beide Regelungen setzen eine lückenlose, tagesgenaue Arbeitszeiterfassung voraus - werkflow archiviert jede Meldung sofort und macht sie für die Antragstellung abrufbar.
Welche SOKA-DACH-Meldepflichten hat ein Dachdeckerbetrieb?
Seit dem 01.05.2020 sind die Beschäftigungsnachweiskarten abgeschafft - stattdessen erhalten Arbeitnehmer jährlich eine Mitteilung von SOKA-DACH über die gemeldete Beschäftigungszeit und den gemeldeten Bruttolohn, Grundlage für Urlaubsanspruch und Rentenbeihilfe-Wartezeiten. Betriebe müssen dafür ihre Bruttolohnsummen melden - seit 2026 ausschließlich elektronisch. werkflow kann die dafür nötigen Stunden- und Lohndaten je Mitarbeiter strukturiert exportieren.