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Kältetechnik Abnahmeprotokoll Vorlage Österreich 2026
Rechtssicheres Abnahmeprotokoll für Kälteanlagen in Österreich: ÖNORM B 2110, EU-VO 517/2014, BGBl. II Nr. 305/2002. Kältemittel-Erstfüllung, Leckagedichtheit, Anlagenbuch-Nr., Haftrücklass und ABGB §933 Gewährleistung rechtssicher dokumentieren.
Aufbau des Kältetechnik-Abnahmeprotokolls
1. Stammdaten
- Datum, Uhrzeit und Ort der Übernahme
- Auftraggeber und Auftragnehmer mit UID-Nummer
- Auftragsnummer, Objekt und Anlagenbezeichnung
- Vertragsgrundlage: ÖNORM B 2110 oder ABGB
2. F-Gas-Pflichtdokumentation (EU-VO 517/2014, BGBl. II Nr. 305/2002)
- Kältemittel-Typ und Erstfüllmenge in kg (Pflichtangabe F-Gas-VO)
- GWP-Wert des eingesetzten Kältemittels
- F-Gas-Anlagenbuch-Nummer (Pflicht ab 5 t CO2-Äquivalent)
- Kälteschein-Nr. AT des Inbetriebnahmetechnikers (zertifizierte Fachkraft)
- Eigentümer und Standort der Anlage für das Anlagenbuch
3. Technische Prüfung (DIN EN 378)
- Kälteleistung kW Soll/Ist (Inbetriebnahmeprotokoll Hersteller)
- Leckagedichtheitsprüfung: Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) und Protokoll-Nr.
- Inbetriebnahmedatum und Name des Inbetriebnahmetechnikers mit Kälteschein-Nr. AT
- Sicherheitseinrichtungen geprüft (Druckbegrenzer, Sicherheitsventil)
4. Mängelerfassung (ÖNORM B 2110 §12)
- Wesentliche Mängel: Berechtigen zur Übernahmeverweigerung
- Unwesentliche Mängel: Im Protokoll mit Fristsetzung aufnehmen
- Fotos aller Mängel mit Positionsangabe
- Verbesserungsfrist: 14–21 Tage, bei Dringlichkeit kürzer
5. Übernahme-Erklärung & Haftrücklass
- Ausdrückliche Übernahmeerklärung des AG (ÖNORM B 2110)
- Beginn der Gewährleistungsfrist: ABGB §933 (3 Jahre Verbraucher, 2 Jahre B2B)
- Haftrücklass: Betrag (i. d. R. 5 %), Fälligkeitsdatum, Bankgarantie-Option
- Übergabe F-Gas-Anlagenbuch, Betriebsanleitung und Prüfprotokolle
- §212 UGB: 7 Jahre Aufbewahrung; BMD/RZL-kompatibler Export empfohlen
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Häufige Fragen
Was muss ein Kältetechnik-Abnahmeprotokoll in Österreich enthalten?
Ein Kältetechnik-Abnahmeprotokoll in Österreich nach ÖNORM B 2110 §12 muss Kältemittel-Typ und Erstfüllmenge kg, GWP-Wert, Ergebnis der Leckagedichtheitsprüfung mit Protokoll-Nr., F-Gas-Anlagenbuch-Nummer (EU-VO 517/2014), Kälteschein-Nr. AT des Inbetriebnahmetechnikers sowie Kälteleistung kW Soll/Ist dokumentieren. ABGB §933 bestimmt die Gewährleistungspflichten.
Welche F-Gas-Pflichten gelten in Österreich (BGBl. II Nr. 305/2002)?
In Österreich gilt neben der EU-VO 517/2014 zusätzlich BGBl. II Nr. 305/2002 für Kälte- und Klimaanlagen. Das Abnahmeprotokoll muss Kältemittel-Typ und Erstfüllmenge, F-Gas-Anlagenbuch-Nr. (Pflicht ab 5 t CO2-Äquivalent), Kälteschein-Nr. AT des zertifizierten Technikers sowie Eigentümer und Standort dokumentieren. Das Anlagenbuch ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Was ist der Haftrücklass beim Kälteanlagenbauer in Österreich?
Der Haftrücklass (i. d. R. 5 % der Auftragssumme) wird im Abnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110 §12 festgehalten und sichert den AG für den Gewährleistungszeitraum ab. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach ABGB §933 drei Jahre für Verbraucher und zwei Jahre im B2B-Bereich. Der Haftrücklass wird bei mängelfreier Leistung nach Ablauf der Frist oder gegen Bankgarantie freigegeben.
Kann werkflow Kältetechnik-Abnahmeprotokolle digital für Österreich erstellen?
Ja, werkflow ermöglicht das digitale Ausfüllen des Kältetechnik-Abnahmeprotokolls nach ÖNORM B 2110, EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002. Kältemittel, Erstfüllmenge, Leckagedichtheitsprüfung, Anlagenbuch-Nr. und Haftrücklass werden strukturiert erfasst. Unterschriften werden digital eingeholt, das Protokoll als PDF archiviert und ist BMD/RZL-kompatibel exportierbar.
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