Kältetechnik · Nachtrag Vorlage
Kältetechnik Nachtrag Vorlage: VOB/B § 2 F-Gas-Umrüstung, Kälteleistungs-Upgrade, Leckagedichtheitsprüfung
Nachträge in der Kältetechnik entstehen durch F-Gas-Kältemittelumrüstungen nach EU-VO 517/2014, höhere Kälteleistungsanforderungen durch Nutzungsänderungen oder zusätzliche Kühlstellen. Ohne schriftliche Dokumentation und rechtzeitige Ankündigung nach VOB/B § 2 Abs. 5 und § 2 Abs. 6 hat der Kälteanlagenbauer keinen Vergütungsanspruch für Mehrleistungen.
Kältetechnik Nachtrag Vorlage: alle Pflichtfelder
Abschnitt 1 — Nachtrag-Kopfdaten (5 Felder)
- Nachtrag-Nr.: lückenlose Nummerierung, z.B. "NT-2026-001" — eindeutige Referenz für AG und AN
- Verweis auf Hauptvertrag: Datum des Werkvertrags + Auftragsnummer des AG
- Anlass des Nachtrags: z.B. "F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 → R410A nach EU-VO 517/2014, nicht im Originalauftrag enthalten"
- Beauftragungsdatum: wann wurde die Änderung/Zusatzleistung vom AG angewiesen (Datum + Form: schriftlich/mündlich)
- Ausführungszeitraum: geplanter Beginn und Ende der Nachtragausführung
Abschnitt 2 — VOB/B § 2 Rechtsgrundlage (geändert vs. zusätzlich)
- § 2 Abs. 5 — Geänderte Leistung: Auftraggeber ändert eine bereits vereinbarte Leistung — z.B. höhere Kälteleistung kW durch Nutzungsänderung, geänderter Aufstellungsort des Verdichters, anderes Kältemittel als LV. Neuer Einheitspreis auf Basis der Nachtragskalkulation.
- § 2 Abs. 6 — Zusätzliche Leistung: Leistung war im LV nicht vorgesehen — z.B. F-Gas-Kältemittelumrüstung nach EU-VO 517/2014, zusätzliche Kühlstelle, Leckagedichtheitsprüfung nach Netzänderung. Ankündigung VOR Ausführung ist Pflicht.
- Wahl im Nachtrag kennzeichnen: Checkbox "§ 2 Abs. 5 geänderte Leistung" oder "§ 2 Abs. 6 zusätzliche Leistung" — schützt vor späteren Streitigkeiten.
- Typische Kältetechnik-Nachträge § 2 Abs. 5: Kälteleistungs-Upgrade kW durch Planänderung, geänderter Rohrleitungsverlauf, anderer Wärmetauscher als LV.
- Typische Kältetechnik-Nachträge § 2 Abs. 6: F-Gas-Kältemittelumrüstung R22→R410A/R32, zusätzliche Kühlstelle, Leckagedichtheitsprüfung EU-VO 517/2014 Art. 4, Kälteanlagenlogbuch-Erstellung.
Abschnitt 3 — Nachtragskalkulation (Positionstabelle)
- Tabellenkopf: Pos. | Bezeichnung | Menge | Einheit | EP netto € | GP netto €
- Beispiel § 2 Abs. 5: Pos. 1.1 | Kälteleistungs-Upgrade Verdichtereinheit 15 kW statt 12 kW (Nutzungsänderung) | 1 | pauschal | 2.800,00 | 2.800,00
- Beispiel § 2 Abs. 6: Pos. 2.1 | F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 → R410A inkl. Entsorgung Altmittel, Sachkundenachweis Nr. … | 1 | pauschal | 1.450,00 | 1.450,00
- Pos. 3.1 | Leckagedichtheitsprüfung nach EU-VO 517/2014 Art. 4 nach Anlagenänderung inkl. Protokoll | 1 | pauschal | 320,00 | 320,00
- Summe Nachtrag netto €, MwSt 19% €, Summe Nachtrag brutto € — klar abgetrennt von der Vertragssumme
Abschnitt 4 — Beauftragungsnachweis (schriftlich vor Ausführung!)
- Schriftliche Anordnung des AG: E-Mail, Brief, Bautagebuch-Eintrag mit Unterschrift des AG (Datum + Verfasser)
- Bei mündlicher Beauftragung: sofortige schriftliche Bestätigung per E-Mail — "Wie heute auf der Baustelle besprochen, beauftragen Sie uns mit der F-Gas-Umrüstung nach EU-VO 517/2014…"
- Ankündigungsschreiben bei § 2 Abs. 6: Datum der Ankündigung VOR Ausführungsbeginn — beweist die rechtzeitige Anzeige
- Anlagenliste: Kälteanlagenlogbuch (EU-VO 517/2014 Pflicht), Sachkundennachweis F-Gas, Entsorgungsnachweis Altmittel, Planrevision
Abschnitt 5 — Zusammenfassung und Zahlungsziel
- Nachtragssumme netto €, MwSt 19% €, Nachtragssumme brutto €
- Aktualisierte Auftragssumme: Ursprungsvertrag netto + alle bisherigen Nachträge + dieser Nachtrag = neue Gesamtsumme netto
- Zahlungsziel: 14 Tage nach schriftlicher Beauftragung (oder lt. Vertrag)
- UStG § 14 Pflichtangaben: Steuernummer, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, 19% MwSt; bei §13b B2B: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. §13b UStG"
- DATEV-Buchungshinweis: Erlöskonto 8400 (Bauleistungen 19% MwSt) oder 8125 (§13b)
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Kältetechnik Software ansehen →Häufige Fragen
Wann entsteht ein Nachtrag in der Kältetechnik?
Ein Nachtrag in der Kältetechnik entsteht nach VOB/B § 2 Abs. 5, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Leistung ändert — z.B. höhere Kälteleistung kW durch Nutzungsänderung, geänderter Aufstellungsort des Verdichters. Nach § 2 Abs. 6 besteht Anspruch auf Nachträge für Leistungen, die im LV nicht enthalten waren — z.B. F-Gas-Kältemittelumrüstung nach EU-VO 517/2014, Leckagedichtheitsprüfung nach Anlagenänderung. Bei § 2 Abs. 6 muss die Ankündigung VOR Ausführung erfolgen.
Wie wird eine F-Gas-Kältemittelumrüstung (R22 auf R410A/R32) als Nachtrag abgerechnet?
Die Umrüstung von FCKW-Kältemitteln (R22) auf zugelassene Alternativen (R410A, R32) nach EU-VO 517/2014 (F-Gas-Verordnung) ist ein Nachtrag nach VOB/B § 2 Abs. 6, da sie im Originalauftrag nicht enthalten war und durch EU-Pflicht ausgelöst wird. Der Nachtrag muss die Zertifikatsnummer des Kälteschutzmittel-Sachkundigen, das verwendete Kältemittel und die F-Gas-konforme Entsorgung des Altmittels dokumentieren.
Ist die Leckagedichtheitsprüfung nach einer Kälteanlagenänderung Pflicht und Nachtrag?
Ja — nach EU-VO 517/2014 Art. 4 ist die Leckagedichtheitsprüfung nach jeder Änderung einer F-Gas-Kälteanlage Pflicht. Wenn diese Prüfung nicht im Originalauftrag enthalten war, ist sie als Nachtrag nach VOB/B § 2 Abs. 6 abzurechnen. Die Ankündigung VOR Ausführung und die Dokumentation im Kälteanlagenlogbuch (Pflicht nach EU-VO 517/2014) sind beizufügen.
Kann werkflow Kältetechnik Nachtragsangebote VOB-konform erstellen?
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