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Kältetechnik · Regierechnung Vorlage

Kältetechnik Regierechnung Vorlage Deutschland: UStG AT §11 Kälteschein-Nr. + F-Gas-Nachweis

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Regierechnungen in der Kältetechnik entstehen bei Leckageeinsätzen, Störungsbeseitigungen und ungeplanten Wartungsarbeiten an Kälteanlagen. ABGB § 1152 sichert den Anspruch auf angemessenen Lohn bei Regieleistungen ohne Festpreis. BGBl. II Nr. 305/2002 und EU-VO 517/2014 (F-Gas) schreiben die Dokumentation von Kältemitteltyp, Nachfüllmenge in kg, GWP-Wert und Kälteschein-AT-Nr. als Pflicht vor. UID-Nummer und USt 20% (oder §19 UStG AT für B2B) sind österreichische Pflichtfelder.

Kältetechnik Regierechnung Österreich: alle Pflichtfelder

Block 1 - Regie-Kopfdaten

  • Regieauftrag-Nr.: fortlaufende Nummerierung (z.B. "REG-AT-2026-041")
  • Verweis auf Hauptvertrag oder Einzelauftrag: Auftrags-Nr. und AG-Bestellnummer
  • Leistungsdatum / Leistungszeitraum: exaktes Datum oder Zeitraum des Einsatzes
  • Einsatzort: vollständige Adresse der Kälteanlage / Arbeitsstelle
  • Anlagenbezeichnung: Typ und Seriennummer der Kälteanlage (Pflichtfeld für F-Gas-Dokumentation)
  • UID-Nummer Auftragnehmer + UID-Nummer Auftraggeber (bei B2B §19 UStG AT)

Block 2 - Stundennachweis (Regiezettel)

  • Stunden aufgelistet: Beginn, Ende, Pause (Netto-Stunden je Techniker)
  • Stundensatz nach WKO KV Kälte-Klimatechnik: Kälteanlagenbauer mit Kälteschein-AT-Nr. €/h - Kälteschein-AT-Nr. als Pflichtfeld
  • Regiebeschreibung: genaue Leistungsbeschreibung (Störungsursache, festgestellte Leckage, behobene Mängel)
  • Leckagedichtheitsprüfung: als separate Position - Prüfprotokoll-Nr., Datum und Ergebnis (dicht/undicht)
  • Regieleistungsnachweis (Regiezettel): Datum + Unterschrift Auftraggeber auf der Baustelle

Block 3 - Kältemittel und Material (F-Gas-Pflichtnachweis)

  • Kältemittel-Nachfüllung: Typ (z.B. R410A, R32) | Menge in kg | GWP-Wert | EP netto/kg | GP netto - Pflichtangaben gem. BGBl. II Nr. 305/2002 und EU-VO 517/2014
  • Kälteschein-AT-Nr. des ausführenden Technikers: Pflichtfeld für Kältemittelbefüllung
  • Ersatzteile nach Lieferschein: Kompressoren, Ventile, Filter, Dichtungen - Typ, Fabrikat, Stückzahl
  • Kältemittelöl: Typ, Menge in Liter, Lieferschein-Nr.
  • Kleinteile-Pauschale: Schrauben, Dichtungen, Kabelbinder

Block 4 - Anfahrt und Nebenkosten

  • Anfahrtspauschale: km (Hin- und Rückfahrt) × amtlicher Kilometersatz 0,42 €/km
  • Entstörungsfahrt-Zuschlag: Rufbereitschaftspauschale je Einsatz nach KollV
  • Parkgebühren: Beleg erforderlich
  • Werkzeugpauschale: optional je Einsatz

Block 5 - USt und Zahlungsziel

  • Netto gesamt: Summe Arbeit + Kältemittel + Material + Fahrtkosten
  • USt 20% (Privatkunden) oder §19 UStG AT-Hinweis (B2B): "Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger gem. §19 UStG"
  • Brutto gesamt (bei Privatkunden)
  • Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungseingang

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Häufige Fragen

Was ist die Rechtsgrundlage für Kältetechnik Regierechnungen in Österreich?

ABGB § 1152 (angemessener Lohn) und § 1170 (Vergütungsfälligkeit) bilden die Basis. Der Stundensatz richtet sich nach dem WKO Kollektivvertrag Kälte-Klimatechnik. Für Kältemittelbefüllungen gilt BGBl. II Nr. 305/2002 (österreichische F-Gas-Umsetzung): Kälteschein AT des Technikers und Dokumentation von Kältemitteltyp, Nachfüllmenge in kg und GWP-Wert sind Pflicht.

Welche F-Gas-Pflichtangaben gelten für Kältetechnik Regierechnungen in Österreich?

BGBl. II Nr. 305/2002 und EU-VO 517/2014 schreiben vor: Kältemitteltyp (z.B. R410A, R32), nachgefüllte Menge in kg, GWP-Wert und Kälteschein-AT-Nr. des ausführenden Technikers müssen auf der Rechnung oder dem Serviceprotokoll dokumentiert sein. Die Leckagedichtheitsprüfung ist als separate Position mit Protokoll-Nr. auszuweisen.

Welche USt-Regelung gilt für Kältetechnik Regierechnungen in Österreich?

USt 20% für Privatpersonen. Für B2B-Bauleistungen gilt §19 UStG AT (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger). UID-Nummer des Auftraggebers muss auf der Rechnung ausgewiesen werden. Hinweis: "Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger gem. §19 UStG". ÖNORM B 2110 §5 gilt bei Regiearbeiten im Bauwesen.

Kann werkflow Kältetechnik Regierechnungen mit F-Gas-Nachweis für Österreich erstellen?

Ja - werkflow erstellt UStG-AT-konforme Regierechnungen mit F-Gas-Pflichtfeldern (Kälteschein-AT-Nr., Kältemitteltyp, kg, GWP), UID-Nummern, USt 20%, §19 UStG AT-Hinweis und BMD/RZL-Export für österreichische Kältetechnik-Betriebe.

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