Kältetechnik · Stundenzettel Vorlage

Kältetechnik Stundenzettel Vorlage: MiLoG § 17 + F-Gas-VO EU 517/2014 — alle Pflichtfelder für den Kälteanlagenbau

Kälteanlagenbauer und Klimatechniker unterliegen neben MiLoG § 17 der F-Gas-Verordnung EU 517/2014 mit strengen Dokumentationspflichten für jeden Kältemitteleinsatz. MiLoG § 17 schreibt Beginn, Pausenzeit und Nettostunden vor — zusätzlich müssen Kältemittel-Typ, GWP-Wert, Kälteleistung kW, Leckagedichtheitsprotokoll-Referenz (DIN EN 378) und Kälteschein-Nr. (§ 5 ChemKlimaschutzV) als Pflichtfelder dokumentiert werden.

Kältetechnik Stundenzettel Vorlage: alle Pflichtfelder

Block 1 — Header: Identifikationsfelder (4 Felder)

  • Firma / Betrieb: vollständiger Name des Kältetechnik- oder Klimatechnikunternehmens
  • Datum: Arbeitstag (TT.MM.JJJJ)
  • Baustelle / Auftragsnummer: Projektbezeichnung + interne Auftragsnummer (für Nachkalkulation, DATEV-Kostenstelle und F-Gas-Anlagenbuch)
  • Mitarbeiter: Vor- und Nachname (Pflicht nach MiLoG § 17 Abs. 1)

Block 2 — Zeiterfassung: MiLoG-Pflichtfelder (4 Felder)

  • Arbeitsbeginn: Uhrzeit (HH:MM) — Pflicht MiLoG § 17
  • Arbeitsende: Uhrzeit (HH:MM) — Pflicht MiLoG § 17
  • Pausenzeit: Dauer in Minuten (Pflicht ArbZG § 4: mind. 30 Min. bei >6h, mind. 45 Min. bei >9h)
  • Nettostunden: Arbeitsstunden nach Abzug der Pausen

Block 3 — Kältetechnik-spezifische Felder (6 Felder)

  • Kältemittel-Typ: z.B. R410A, R32, R290 — Pflichtfeld nach F-Gas-Verordnung EU 517/2014 für Anlagenbuch und Betreiberpflicht-Nachweis
  • GWP-Wert (Treibhauspotenzial): z.B. R410A = 2.088 — Grundlage für CO₂-Äquivalent-Berechnung; Anlagenbuch-Pflicht bei >5 Tonnen CO₂-Äq. (F-Gas-VO Art. 6)
  • Kälteleistung kW: Nennkälteleistung der Anlage — Grundlage für Dichtheitsprüf-Intervall (F-Gas-VO Art. 4) und DIN EN 378-Klassifizierung
  • Kälteschein-Nr. (§ 5 ChemKlimaschutzV): Zertifikat-Nummer des ausführenden Monteurs — Pflichtnachweis für alle Arbeiten an F-Gas-Anlagen; Kategorie I/II/III vermerken
  • Leckagedichtheitsprotokoll-Referenz: Protokollnummer nach DIN EN 378 — Pflicht nach jeder Befüllung, Reparatur oder Wartung; Datum und Ergebnis (dicht/undicht) eintragen
  • Kältemittelmenge befüllt / entnommen (kg): Füllmenge in kg — Grundlage für F-Gas-Reporting und Anlagenbucheintrag nach F-Gas-VO Art. 6 Abs. 1

Block 4 — Tätigkeitsbeschreibung (2 Felder)

  • Durchgeführte Arbeiten: Freitextfeld — genaue Beschreibung (z.B. "Split-Klimaanlage 5 kW R32 montiert, 1,2 kg befüllt, Dichtheitstest bestanden")
  • Besonderheiten / Befunde: Leckagen, Druckabweichungen, Nachtragspotenzial, Empfehlung für Folgewartung

Block 5 — Rechtliche Pflichtfelder (3 Felder)

  • Unterschrift Mitarbeiter: handschriftlich oder qualifizierte elektronische Signatur (QES nach eIDAS)
  • Unterschrift Vorgesetzter / Meister: Gegenzeichnung — wichtig für BG ETEM-Beitragsnachweis und Lohnprüfungen nach MiLoG
  • Unterschrift Auftraggeber / Betreiber: Bestätigung der Arbeiten — Grundlage für Betreiber-Anlagenbuch nach F-Gas-VO und DIN EN 378

Vom Stundenzettel zur digitalen Kältetechnik Zeiterfassung

werkflow ersetzt den Papierstundenzettel durch digitale Erfassung — MiLoG-konform, mit Kältemittel-Typ, GWP-Wert, Kälteschein-Nr. und Leckagedichtheitsprotokoll-Verknüpfung auf Knopfdruck. F-Gas-konforme Dokumentation nach EU 517/2014, DATEV-Export am Monatsende und BG ETEM-taugliche Stundennachweise inklusive. Aufbewahrung 2 Jahre inklusive.

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Häufige Fragen

Was schreibt MiLoG § 17 für Kälteanlagenbauer vor?

MiLoG § 17 verpflichtet Kältetechnik- und Klimatechnikunternehmen, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen — spätestens bis zum Ende des 7. auf den Arbeitstag folgenden Kalendertags. Aufbewahrungspflicht 2 Jahre. BG ETEM ist die zuständige Berufsgenossenschaft für Kälteanlagenbauer — Arbeitsstunden-Meldungen bilden die Grundlage für den BG-Beitrag. Arbeiten an F-Gas-Anlagen dürfen nur von zertifizierten Fachkräften nach § 5 ChemKlimaschutzV durchgeführt werden; die Zertifikat-Nr. ist auf dem Stundenzettel zu vermerken.

Warum muss der Kältemittel-Typ und GWP-Wert im Stundenzettel dokumentiert werden?

Die F-Gas-Verordnung EU 517/2014 verpflichtet Betreiber und Errichter von Kälteanlagen zur lückenlosen Dokumentation des eingesetzten Kältemittels inklusive seines Treibhauspotenzials (GWP-Wert). Das Anlagenbuch muss bei Anlagen mit mehr als 5 Tonnen CO₂-Äquivalent jährlich aktualisiert werden — der Stundenzettel liefert den zeitlichen Nachweis jeder Befüllung oder Wartung. Die Betreiberpflicht zur Dichtheitsprüfung (alle 3 Monate bei >500 Tonnen CO₂-Äquivalent) beginnt ab dem auf dem Stundenzettel dokumentierten Erstbefüllungsdatum.

Was ist der Kälteschein und wie wird er auf dem Stundenzettel vermerkt?

Der Kälteschein ist das Zertifikat nach § 5 ChemKlimaschutzV (Chemikalien-Klimaschutzverordnung) — ohne dieses Zertifikat darf ein Monteur keine Arbeiten an F-Gas-Kälteanlagen durchführen. Die Zertifikat-Nummer des ausführenden Monteurs ist als Pflichtfeld auf dem Stundenzettel einzutragen; bei Betriebsprüfungen und Zollinspektionen ist sie der erste Nachweis der Qualifikation. Kategorie I (alle Kälteanlagen), Kategorie II (unter 3 kg) oder Kategorie III (hermetisch geschlossen, unter 6 kg) bestimmt den Arbeitsumfang.

Kann ich den Kältetechnik Stundenzettel digital erfassen und DATEV-kompatibel exportieren?

Ja — werkflow erfasst Kältetechnik-Stundennachweise digital, dokumentiert Kältemittel-Typ, GWP-Wert, Kälteleistung kW, Kälteschein-Nummer und Leckagedichtheitsprotokoll-Referenz automatisch und exportiert am Monatsende alle Stundenzettel im DATEV-Format. F-Gas-konforme Dokumentation nach EU 517/2014, MiLoG-konforme Aufbewahrung 2 Jahre und BG ETEM-taugliche Stundennachweise sind inklusive.

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