Gerüstbau · Abschlagsrechnung Vorlage Österreich
Gerüstbau Abschlagsrechnung Vorlage Österreich: ÖNORM B 4007 + UStG AT § 11
Eine österreichische Gerüstbau Abschlagsrechnung folgt einer eigenen Logik - Aufbauabnahme (m² × Aufbaupreis) als erster Abschnitt, Standzeit-Wochen als Folgeabschnitte. §19 UStG AT gilt nur für Gerüstbau als Bauleistung (Aufbau/Abbau) - Gerüstmiete (Standzeit) ist keine Bauleistung und muss mit 20% USt getrennt ausgewiesen werden.
Österreichische Gerüstbau Abschlagsrechnung: alle Pflichtfelder
Block 1 - UStG AT § 11 Pflichtangaben (7 Felder)
- Vollständiger Name + Anschrift beider Parteien
- UID-Nummer (Pflicht ab Rechnungsbetrag €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3)
- Rechnungsnummer (fortlaufend, eindeutig)
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum / Leistungszeitraum (Pflicht UStG AT § 11)
- Nettobetrag je Steuersatz - Trennung: Aufbau/Abbau (§19 UStG AT ggf.) und Gerüstmiete Standzeit (20% USt)
- USt-Betrag + Bruttobetrag; bei §19 UStG AT für Aufbau-Anteil: "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
Block 2 - ÖNORM B 2110 Teilrechnungs-Spezifika (7 Felder)
- Abschlag-Nr.: z.B. "1. Teilrechnung von 4"
- Auftrags-Nr. / Bestellnummer des Auftraggebers
- Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert (Aufbau + Gesamtstandzeit + Abbau)
- Leistungsstand: z.B. "Aufbauabnahme erfolgt 10.03.2026 - Standzeit Woche 1–4 abgerechnet"
- Abschlagsbetrag dieser Rechnung netto €
- Bereits gezahlte Teilrechnungen netto €
- Verbleibender Restbetrag lt. Vertrag netto €
Block 3 - Gerüstbau-spezifische Leistungspositionen ÖNORM B 4007 (4 Felder)
- Abschnitt 1 - Aufbauabnahme (einmalig): m² Gerüstfläche × Aufbaupreis €/m², Gerüstgruppe nach ÖNORM B 4007, Aufbauabnahme-Protokoll-Nr. und -datum als Anlage
- Abschnitte 2+ - Standzeit (je Abrechnungsperiode): Standzeit-Wochen × m² Gerüstfläche × Wochenpreis €/(m²·Woche), Abrechnungszeitraum (z.B. "Woche 1–4: 01.03.–28.03.2026")
- §19 UStG AT Trennung: Block A = Aufbau (Bauleistung, §19 UStG AT), Block B = Standzeit-Wochen (Gerüstmiete ≠ Bauleistung, 20% USt) - steuerrechtlich zwingend getrennt
- Abbau ausstehend: Hinweis "Abbauleistung nach Baufertigstellung wird in Schlussrechnung abgerechnet - Abbaupreis lt. Vertrag: €[Betrag]"
Block 4 - Steuerliche Besonderheiten Österreich (3 Felder)
- §19 UStG AT (Reverse Charge): Gilt bei Gerüstbau als Bauleistung (Aufbau/Abbau) - kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"; Gerüstmiete (Standzeit) ≠ Bauleistung, 20% USt normal
- Digitale Signatur: Teilrechnungen per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach SigG/eIDAS sind steuerrechtlich vollwertig
- BMD/RZL-Export: Buchungskreis, Kostenstelle, Erlöskonto für österreichischen Steuerberater
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werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen - ÖNORM B 4007, ÖNORM B 2110, UStG AT § 11, §19 Reverse Charge (Gerüstbau vs. Gerüstmiete) und BMD/RZL-Export. Gerüstbau Teilrechnungen mit Standzeit-Abschnitten in unter zwei Minuten.
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- Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
- Hinweis Schlussrechnung: "Diese Teilrechnung begründet keine Abnahme der Gesamtleistung - Schlussrechnung nach Abbau und vollständiger Fertigstellung gem. ABGB § 1170 und ÖNORM B 2110"
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Häufige Fragen
Was regelt ÖNORM B 4007 für Gerüstbau Abschlagsrechnungen in Österreich?
ÖNORM B 4007 ist die österreichische Norm für Gerüstarbeiten und legt Abrechnungseinheiten und technische Anforderungen fest: m² Gerüstfläche (Länge × Höhe des abgerüsteten Bauteils), Gerüstgruppe nach ÖNORM B 4007, Standzeit in Wochen. Abschlagszahlungen sind nach ÖNORM B 2110 Punkt 12.2 zulässig für prüfbare Teilleistungen - Aufbauabnahme als Meilenstein und laufende Standzeit-Perioden.
Wie greift §19 UStG AT bei Gerüstbau - Gerüstbau vs. Gerüstmiete?
§19 UStG AT (Reverse Charge) gilt bei Gerüstbau als Bauleistung - also für Aufbau und Abbau des Gerüsts. Gerüstmiete (reine Standzeit-Vermietung ohne Bauleistungsanteil) ist keine Bauleistung und fällt nicht unter §19 UStG AT - dort gilt 20% USt normal. Diese Trennung muss auf der Abschlagsrechnung klar erkennbar sein: Block A = Aufbau (§19 UStG AT), Block B = Standzeit-Wochen (20% USt). Im Zweifel beim Steuerberater klären.
Welche Pflichtangaben enthält eine österreichische Gerüstbau Abschlagsrechnung nach UStG AT § 11?
Name + Anschrift beider Parteien, UID-Nummer (ab €10.000 netto Pflicht), lückenlose Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum/-zeitraum, Nettobetrag je Steuersatz (§19 UStG AT für Aufbau/Abbau, 20% USt für Standzeit), USt-Betrag + Bruttobetrag. Zusätzlich: Abschlag-Nr., m² Gerüstfläche, Gerüstgruppe nach ÖNORM B 4007, Standzeit-Wochen je Abrechnungsperiode, bereits gezahlte Teilrechnungen netto.
Kann werkflow österreichische Gerüstbau Abschlagsrechnungen mit ÖNORM B 4007 und BMD/RZL-Export erstellen?
Ja - werkflow erstellt österreichische Gerüstbau Abschlagsrechnungen nach ÖNORM B 4007 und ÖNORM B 2110 mit UID-Nummer, automatischer §19 UStG AT Trennung zwischen Gerüstbau (Bauleistung) und Gerüstmiete, m²-Flächennachweis, Standzeit-Abschnitten und BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater.