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Gerüstbau · Abschlagsrechnung Vorlage Österreich

Gerüstbau Abschlagsrechnung Vorlage Österreich: ÖNORM B 4007 + UStG AT § 11

Eine österreichische Gerüstbau Abschlagsrechnung folgt einer eigenen Logik - Aufbauabnahme (m² × Aufbaupreis) als erster Abschnitt, Standzeit-Wochen als Folgeabschnitte. §19 UStG AT gilt nur für Gerüstbau als Bauleistung (Aufbau/Abbau) - Gerüstmiete (Standzeit) ist keine Bauleistung und muss mit 20% USt getrennt ausgewiesen werden.

Österreichische Gerüstbau Abschlagsrechnung: alle Pflichtfelder

Block 1 - UStG AT § 11 Pflichtangaben (7 Felder)

  • Vollständiger Name + Anschrift beider Parteien
  • UID-Nummer (Pflicht ab Rechnungsbetrag €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3)
  • Rechnungsnummer (fortlaufend, eindeutig)
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum / Leistungszeitraum (Pflicht UStG AT § 11)
  • Nettobetrag je Steuersatz - Trennung: Aufbau/Abbau (§19 UStG AT ggf.) und Gerüstmiete Standzeit (20% USt)
  • USt-Betrag + Bruttobetrag; bei §19 UStG AT für Aufbau-Anteil: "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"

Block 2 - ÖNORM B 2110 Teilrechnungs-Spezifika (7 Felder)

  • Abschlag-Nr.: z.B. "1. Teilrechnung von 4"
  • Auftrags-Nr. / Bestellnummer des Auftraggebers
  • Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert (Aufbau + Gesamtstandzeit + Abbau)
  • Leistungsstand: z.B. "Aufbauabnahme erfolgt 10.03.2026 - Standzeit Woche 1–4 abgerechnet"
  • Abschlagsbetrag dieser Rechnung netto €
  • Bereits gezahlte Teilrechnungen netto €
  • Verbleibender Restbetrag lt. Vertrag netto €

Block 3 - Gerüstbau-spezifische Leistungspositionen ÖNORM B 4007 (4 Felder)

  • Abschnitt 1 - Aufbauabnahme (einmalig): m² Gerüstfläche × Aufbaupreis €/m², Gerüstgruppe nach ÖNORM B 4007, Aufbauabnahme-Protokoll-Nr. und -datum als Anlage
  • Abschnitte 2+ - Standzeit (je Abrechnungsperiode): Standzeit-Wochen × m² Gerüstfläche × Wochenpreis €/(m²·Woche), Abrechnungszeitraum (z.B. "Woche 1–4: 01.03.–28.03.2026")
  • §19 UStG AT Trennung: Block A = Aufbau (Bauleistung, §19 UStG AT), Block B = Standzeit-Wochen (Gerüstmiete ≠ Bauleistung, 20% USt) - steuerrechtlich zwingend getrennt
  • Abbau ausstehend: Hinweis "Abbauleistung nach Baufertigstellung wird in Schlussrechnung abgerechnet - Abbaupreis lt. Vertrag: €[Betrag]"

Block 4 - Steuerliche Besonderheiten Österreich (3 Felder)

  • §19 UStG AT (Reverse Charge): Gilt bei Gerüstbau als Bauleistung (Aufbau/Abbau) - kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"; Gerüstmiete (Standzeit) ≠ Bauleistung, 20% USt normal
  • Digitale Signatur: Teilrechnungen per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach SigG/eIDAS sind steuerrechtlich vollwertig
  • BMD/RZL-Export: Buchungskreis, Kostenstelle, Erlöskonto für österreichischen Steuerberater

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Block 5 - Zahlungsbedingungen und Abschluss (2 Felder)

  • Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
  • Hinweis Schlussrechnung: "Diese Teilrechnung begründet keine Abnahme der Gesamtleistung - Schlussrechnung nach Abbau und vollständiger Fertigstellung gem. ABGB § 1170 und ÖNORM B 2110"

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Häufige Fragen

Was regelt ÖNORM B 4007 für Gerüstbau Abschlagsrechnungen in Österreich?

ÖNORM B 4007 ist die österreichische Norm für Gerüstarbeiten und legt Abrechnungseinheiten und technische Anforderungen fest: m² Gerüstfläche (Länge × Höhe des abgerüsteten Bauteils), Gerüstgruppe nach ÖNORM B 4007, Standzeit in Wochen. Abschlagszahlungen sind nach ÖNORM B 2110 Punkt 12.2 zulässig für prüfbare Teilleistungen - Aufbauabnahme als Meilenstein und laufende Standzeit-Perioden.

Wie greift §19 UStG AT bei Gerüstbau - Gerüstbau vs. Gerüstmiete?

§19 UStG AT (Reverse Charge) gilt bei Gerüstbau als Bauleistung - also für Aufbau und Abbau des Gerüsts. Gerüstmiete (reine Standzeit-Vermietung ohne Bauleistungsanteil) ist keine Bauleistung und fällt nicht unter §19 UStG AT - dort gilt 20% USt normal. Diese Trennung muss auf der Abschlagsrechnung klar erkennbar sein: Block A = Aufbau (§19 UStG AT), Block B = Standzeit-Wochen (20% USt). Im Zweifel beim Steuerberater klären.

Welche Pflichtangaben enthält eine österreichische Gerüstbau Abschlagsrechnung nach UStG AT § 11?

Name + Anschrift beider Parteien, UID-Nummer (ab €10.000 netto Pflicht), lückenlose Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum/-zeitraum, Nettobetrag je Steuersatz (§19 UStG AT für Aufbau/Abbau, 20% USt für Standzeit), USt-Betrag + Bruttobetrag. Zusätzlich: Abschlag-Nr., m² Gerüstfläche, Gerüstgruppe nach ÖNORM B 4007, Standzeit-Wochen je Abrechnungsperiode, bereits gezahlte Teilrechnungen netto.

Kann werkflow österreichische Gerüstbau Abschlagsrechnungen mit ÖNORM B 4007 und BMD/RZL-Export erstellen?

Ja - werkflow erstellt österreichische Gerüstbau Abschlagsrechnungen nach ÖNORM B 4007 und ÖNORM B 2110 mit UID-Nummer, automatischer §19 UStG AT Trennung zwischen Gerüstbau (Bauleistung) und Gerüstmiete, m²-Flächennachweis, Standzeit-Abschnitten und BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater.

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