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Kältetechnik · Kältemittel-Logbuch nach F-Gase-Verordnung

Kältemittelprotokoll: Logbuch nach F-Gase-Verordnung und ChemKlimaschutzV digital führen

Kälteanlage undicht, 15 kg Kältemittel nachgefüllt, aber der Eintrag im Logbuch fehlt. Bei der nächsten Kontrolle fragt die Behörde nach Füllmengen, Dichtheitskontrollen und dem Zertifikat des Technikers. Wer F-Gase einsetzt, muss jede Menge nachweisen können.

Das digitale Logbuch erfasst Anlage, Füllmenge, jede Nachfüllung und Rückgewinnung, rechnet das CO₂-Äquivalent und verknüpft die Dichtheitskontrolle mit dem Eintrag.

Rechtsgrundlagen für Betreiber und Kältebetriebe in Deutschland

  • Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-Verordnung): Regelt Dichtheitskontrollen, Aufzeichnungen, Rückgewinnung und den schrittweisen Ausstieg aus F-Gasen mit hohem Treibhauspotenzial. Sie löst die frühere Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ab.
  • ChemKlimaschutzV: Ergänzt das EU-Recht national, zum Beispiel bei Anforderungen an Sachkunde, Zertifizierung und Dichtheitsprüfung.
  • Verordnung (EU) 2015/2067: Mindestanforderungen und Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten für Personen und Unternehmen.
  • DIN EN 378: Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Das Logbuch in vier Schritten

1. Anlagenstammdaten und Erstbefüllung

Je Anlage erfassen Sie Standort, Betreiber, Anlagentyp, Kältemittel mit GWP-Wert, Erstbefüllung in kg und CO₂-Äquivalent in Tonnen. Dazu gehören Hinweise auf ein Leckageerkennungssystem, die Zertifikatsnummer des errichtenden Unternehmens und das Datum der Inbetriebnahme. Natürliche Kältemittel ohne GWP-Pflichten werden trotzdem geführt, damit das Logbuch vollständig bleibt.

2. Zugabe, Rückgewinnung und Leckage

Jede Zugabe wird mit Datum, Menge, Kältemittel und Grund gebucht, jede Rückgewinnung mit Menge und Entsorgungsweg. Aus Nachfüllmenge und Gesamtfüllung ermittelt werkflow die Leckagerate und markiert auffällige Anlagen. Nach einem Leck startet automatisch ein Auftrag zur Dichtheitskontrolle, der mit dem Logbucheintrag verknüpft bleibt.

3. Dichtheitskontrolle und Zertifikate

Der Abstand der Dichtheitskontrollen richtet sich nach dem CO₂-Äquivalent der Füllung und danach, ob ein Leckageerkennungssystem eingebaut ist. werkflow berechnet den nächsten Termin je Anlage und erinnert den Betrieb. Im Prüfeintrag stehen Verfahren, Ergebnis, Techniker mit Zertifikatsnummer und Kategorie sowie gefundene Leckstellen mit Foto.

4. Aufbewahrung und Übergabe an den Betreiber

Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre vorliegen und der zuständigen Behörde auf Verlangen gezeigt werden können. Beim Wechsel des Betreibers oder des Servicebetriebs exportieren Sie das Logbuch als PDF oder CSV und übergeben es mit der Anlage. Rechnungen aus dem Auftrag stehen für Ihren Steuerberater im DATEV-Format bereit.

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Häufige Fragen

Welche Aufzeichnungen verlangt die F-Gase-Verordnung für Kälteanlagen?

Betreiber müssen je Anlage Art und Menge der Kältemittel dokumentieren, jede Zugabe und jede Rückgewinnung mit Datum und Menge, die Ergebnisse der Dichtheitskontrollen sowie Wartungen mit Angabe des Unternehmens und des Technikers. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/573; in Deutschland ergänzt sie die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV).

Wer darf in Deutschland an Kälteanlagen mit F-Gasen arbeiten?

Arbeiten wie Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung, Installation und Wartung dürfen nur zertifizierte Personen in zertifizierten Unternehmen ausführen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 und der ChemKlimaschutzV, die Zertifikate gibt es in vier Kategorien. Tragen Sie Zertifikatsnummer und Kategorie in das Logbuch ein, dann sind Auftraggeber und Behörde bedient.

Wie berechne ich das CO₂-Äquivalent?

Füllmenge in kg × GWP-Wert des Kältemittels = Masse in kg CO₂-Äquivalent; geteilt durch 1000 ergibt Tonnen. Maßgeblich sind die GWP-Werte, die der Verordnungstext für das jeweilige Kältemittel festlegt. Das CO₂-Äquivalent entscheidet, welche Pflichten für die Anlage gelten, etwa zu Dichtheitskontrollen und Leckageerkennung. werkflow hinterlegt die Werte je Kältemittel und rechnet automatisch.

Wie unterscheiden sich Dichtheitskontrolle und Wartung im Logbuch?

Die Dichtheitskontrolle ist eine eigene vorgeschriebene Prüfung, deren Abstand von der Füllmenge in CO₂-Äquivalent und vom Vorhandensein eines Leckageerkennungssystems abhängt. Die Wartung nach DIN EN 378 und Betreiberpflichten wie die Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung sind davon getrennt. Das Logbuch führt beide Einträge, damit bei einer Kontrolle nichts vermischt wird.

Was ist bei Kältemittelwechsel und Nachfüllung zu dokumentieren?

Bei jeder Nachfüllung gehören Datum, Menge, Kältemitteltyp und Grund ins Logbuch. Der Grund ist wichtig: Wird nach einem Leck nachgefüllt, muss die Leckage gesucht und behoben werden, bevor die Anlage weiterläuft. Beim Kältemittelwechsel notieren Sie das ausgebaute und das eingefüllte Kältemittel samt Entsorgungs- oder Recyclingnachweis.

Was kostet werkflow für Kältetechnikbetriebe?

werkflow übernimmt Betrieb und Betreuung Ihrer Software einschließlich kleinerer Anpassungen. Für größere Entwicklungen vereinbaren wir gesonderte Entwicklungsmonate. Digitales Kältemittel-Logbuch, Dichtheitsprotokolle, Angebote, Rechnungen und der DATEV-Export sind im Projektumfang enthalten. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

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