Gerüstbau · Subunternehmer Vorlage
Gerüstbau Subunternehmer Vorlage 2026 - Vertrag für GU & NU
Gerüstbaubetriebe, die als Nachunternehmer tätig sind, brauchen einen Vertrag, der TRBS 2121-Prüfpflichten, Standzeit-Regelung und Haftung bei Gerüstversagen abdeckt. Kernthemen: §19 UStG AT, DIN EN 12811, Verankerungsverantwortung.
Pflichtangaben im Gerüstbau-Subunternehmervertrag
1. Vertragsparteien & Leistungsabgrenzung
- GU und NU: Firma, Adresse, Steuernummer
- Gerüsttyp, -klasse und Lastklasse nach DIN EN 12811
- Gerüstfläche (m²), Höhe (m), Sonderkonstruktionen
- Auf-/Abbautermine und geplante Standzeit
2. Vergütung & §19 UStG AT
- Auf-/Abbau: Preis pro m² Gerüstfläche
- Standzeit-Miete: Preis pro m² und Woche/Monat
- §19 UStG AT: NU-Rechnung netto, GU schuldet 20% USt
- Umbau und Verstärkung: Regiestunden oder Pauschale
3. Haftung & Prüfpflichten
- NU: Erstprüfung und Freigabe nach TRBS 2121
- GU: arbeitstägliche Sichtkontrolle als Nutzer
- Betriebshaftpflicht NU min. 5 Mio. EUR
- Haftungsausschluss bei unbefugten Umbauten durch Dritte
4. Standzeit & Abbau
- Geplante Standzeit und Verlängerungsoption
- Abbautermin: Vorlaufzeit und Koordination
- Leerstandkosten bei verzögertem Abbau durch GU
- Schadensersatz bei vorzeitigem Abbau ohne Abstimmung
5. Kündigung & Vertragsende
- Außerordentliche Kündigung bei Sicherheitsmängeln
- Sicherheitseinbehalt: 5% der Schlussrechnung
- Rückgabe aller Gerüstbauteile nach Abbau
- Schlussabrechnung innerhalb 30 Tagen
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Häufige Fragen
Gilt §19 UStG AT für Gerüstbau-Nachunternehmer?
Ja. Gerüstbauarbeiten sind Bauleistungen im Sinne des §19 UStG AT. Der NU stellt eine Nettorechnung mit Hinweis auf Steuerschuldnerschaft aus. Standzeit-Miete kann separat mit USt abgerechnet werden - hier greift §13b nur bei Baustellengerüsten.
Wer trägt die Prüfpflicht nach TRBS 2121 beim Gerüstbau-NU?
Der Gerüstbau-NU als Ersteller ist verantwortlich für die Erstprüfung und Freigabe nach TRBS 2121. Der GU als Nutzer muss arbeitstägliche Sichtkontrollen durchführen. Im Vertrag klar regeln: Wer prüft nach Sturm oder Umbau?
Wie regelt man Standzeit und Mietkosten im Subunternehmervertrag?
Standzeit (Tage/Wochen) und Mietpreis pro m² Gerüstfläche im Vertrag festlegen. Verlängerung durch GU: Vorlauf und Preisanpassung regeln. Abbautermin und -frist vereinbaren. Standzeit-Kosten separat von Auf-/Abbau abrechnen.
Wer haftet bei Gerüstversagen - GU oder Gerüstbau-NU?
Der NU haftet für fachgerechten Aufbau nach DIN EN 12811 und Aufbauanleitung. Der GU haftet für unerlaubte Veränderungen am Gerüst durch Dritte. Im Vertrag regeln: Überlastung, unbefugte Umbauten, fehlende Verankerungen. Betriebshaftpflicht NU min. 5 Mio. EUR.