Gerüstbau · Subunternehmer Vorlage

Gerüstbau Subunternehmer Vorlage 2026 - Vertrag für GU & NU

Gerüstbaubetriebe, die als Nachunternehmer tätig sind, brauchen einen Vertrag, der TRBS 2121-Prüfpflichten, Standzeit-Regelung und Haftung bei Gerüstversagen abdeckt. Kernthemen: §13b UStG, DIN EN 12811, Verankerungsverantwortung.

Pflichtangaben im Gerüstbau-Subunternehmervertrag

1. Vertragsparteien & Leistungsabgrenzung

  • GU und NU: Firma, Adresse, Steuernummer
  • Gerüsttyp, -klasse und Lastklasse nach DIN EN 12811
  • Gerüstfläche (m²), Höhe (m), Sonderkonstruktionen
  • Auf-/Abbautermine und geplante Standzeit

2. Vergütung & §13b UStG

  • Auf-/Abbau: Preis pro m² Gerüstfläche
  • Standzeit-Miete: Preis pro m² und Woche/Monat
  • §13b UStG: NU-Rechnung netto, GU schuldet 19% MwSt
  • Umbau und Verstärkung: Regiestunden oder Pauschale

3. Haftung & Prüfpflichten

  • NU: Erstprüfung und Freigabe nach TRBS 2121
  • GU: arbeitstägliche Sichtkontrolle als Nutzer
  • Betriebshaftpflicht NU min. 5 Mio. EUR
  • Haftungsausschluss bei unbefugten Umbauten durch Dritte

4. Standzeit & Abbau

  • Geplante Standzeit und Verlängerungsoption
  • Abbautermin: Vorlaufzeit und Koordination
  • Leerstandkosten bei verzögertem Abbau durch GU
  • Schadensersatz bei vorzeitigem Abbau ohne Abstimmung

5. Kündigung & Vertragsende

  • Außerordentliche Kündigung bei Sicherheitsmängeln
  • Sicherheitseinbehalt: 5% der Schlussrechnung
  • Rückgabe aller Gerüstbauteile nach Abbau
  • Schlussabrechnung innerhalb 30 Tagen

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Häufige Fragen

Gilt §13b UStG für Gerüstbau-Nachunternehmer?

Ja. Gerüstbauarbeiten sind Bauleistungen im Sinne des §13b UStG. Der NU stellt eine Nettorechnung mit Hinweis auf Steuerschuldnerschaft aus. Standzeit-Miete kann separat mit USt abgerechnet werden — hier greift §13b nur bei Baustellengerüsten.

Wer trägt die Prüfpflicht nach TRBS 2121 beim Gerüstbau-NU?

Der Gerüstbau-NU als Ersteller ist verantwortlich für die Erstprüfung und Freigabe nach TRBS 2121. Der GU als Nutzer muss arbeitstägliche Sichtkontrollen durchführen. Im Vertrag klar regeln: Wer prüft nach Sturm oder Umbau?

Wie regelt man Standzeit und Mietkosten im Subunternehmervertrag?

Standzeit (Tage/Wochen) und Mietpreis pro m² Gerüstfläche im Vertrag festlegen. Verlängerung durch GU: Vorlauf und Preisanpassung regeln. Abbautermin und -frist vereinbaren. Standzeit-Kosten separat von Auf-/Abbau abrechnen.

Wer haftet bei Gerüstversagen — GU oder Gerüstbau-NU?

Der NU haftet für fachgerechten Aufbau nach DIN EN 12811 und Aufbauanleitung. Der GU haftet für unerlaubte Veränderungen am Gerüst durch Dritte. Im Vertrag regeln: Überlastung, unbefugte Umbauten, fehlende Verankerungen. Betriebshaftpflicht NU min. 5 Mio. EUR.

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