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Gerüstbau · Stundenzettel Vorlage Österreich

Gerüstbau Stundenzettel Vorlage Österreich: AVRAG § 26i + ASchG §§ 63–66 - alle Pflichtfelder

Österreichische Gerüstbauunternehmen unterliegen AVRAG § 26i, dem Kollektivvertrag Baugewerbe (WKO) und den Sicherheitsvorschriften des ASchG. Pflicht: Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Nettostunden täglich - ASchG §§ 63–66 verlangt zusätzlich Gerüstfläche m², Gerüsttyp nach ÖNORM B 4007, Auf-/Abbau-Stunden getrennt, Sachkundigenprüfung und BUAK-Meldungsfelder als Pflichtdokumentation.

Österreichische Gerüstbau Stundenzettel Vorlage: alle Pflichtfelder

Block 1 - Header: Identifikationsfelder (4 Felder)

  • Firma / Betrieb: vollständiger Name des Gerüstbauunternehmens
  • Datum: Arbeitstag (TT.MM.JJJJ)
  • Baustelle / Auftragsnummer: Projektbezeichnung + interne Auftragsnummer (für Nachkalkulation, BMD-Kostenstelle und Gerüstprüf-Dokumentation)
  • Mitarbeiter: Vor- und Nachname (Pflicht nach AVRAG § 26i)

Block 2 - Zeiterfassung: AVRAG-Pflichtfelder (5 Felder)

  • Arbeitsbeginn: Uhrzeit (HH:MM) - Pflicht AVRAG § 26i
  • Arbeitsende: Uhrzeit (HH:MM) - Pflicht AVRAG § 26i
  • Pausenzeit: Dauer in Minuten (AZG § 11: mind. 30 Min. bei >6h Arbeitszeit)
  • Aufbau-Stunden: gesonderte Erfassung der Aufbauzeit in Stunden:Minuten
  • Abbau-Stunden: gesonderte Erfassung der Abbauzeit in Stunden:Minuten (unterschiedliche Lohngruppe nach KollV Baugewerbe)

Block 3 - Gerüstbau-spezifische Felder (6 Felder)

  • Gerüstfläche m²: Länge × Höhe je Belagebene - Abrechnungseinheit nach ÖNORM B 2110 (m²-Mietfläche × Mietdauer) und ASchG-Prüfungsgegenstand
  • Gerüsttyp nach ÖNORM B 4007: Fassadengerüst (Standgerüst) / Raumgerüst / Konsolgerüst / Hängegerüst / Fahrgerüst - bestimmt Prüfanforderungen nach ASchG §§ 63–66
  • Gerüst-ID / Gerüst-Nummer: eindeutige interne Gerüst-ID für Prüfprotokoll-Zuordnung und Gerätebucheintragung nach ASchG
  • Sachkundigenprüfung nach ASchG §§ 63–66: Prüfdatum, Name und Befähigungsnachweis-Nummer des Sachkundigen, Prüfergebnis (i.O. / Mängel vorhanden + Mängelliste-Referenz) - Pflicht alle 4 Wochen sowie nach Sturm und Schneefall
  • Lastklasse / Breitenklasse: Lastklasse (1–6 nach ÖNORM EN 12811) und Breitenklasse (W06–W24) - Pflichtangabe für Aufbau- und Verwendungsanleitung nach ÖNORM B 4007
  • Wetterunterbrechung: Uhrzeit Beginn + Ende + Ursache (Wind, Eis, Nebel) - Pflicht für Haftungsabgrenzung nach ABGB und ggf. BUAK Schlechtwetterentschädigung

Block 4 - Tätigkeitsbeschreibung (2 Felder)

  • Durchgeführte Arbeiten: Freitextfeld - genaue Beschreibung (z.B. "Fassadengerüst Süd aufgebaut, 4 Lagen, 180 m², Lastklasse 3, Sachkundigenprüfung durchgeführt, i.O.")
  • Besonderheiten / Behinderungen: Abweichungen vom Gerüstplan, Behinderungen, Nachtragspotenzial nach ÖNORM B 2110

Block 5 - Rechtliche Pflichtfelder (3 Felder)

  • Unterschrift Mitarbeiter: handschriftlich oder qualifizierte elektronische Signatur nach SigG/eIDAS
  • Unterschrift Gerüstbaumeister / Kolonnenführer (Pflichtfeld): Gegenzeichnung - Voraussetzung für BUAK-Meldung, ASchG-Dokumentation und Arbeitsinspektorat-Kontrollen nach ArbIG
  • Unterschrift Auftraggeber / Bauleiter AG: Bestätigung für Regieabrechnung, Gerüstübergabe und Haftungsübergang nach ABGB

Vom Stundenzettel zur digitalen Gerüstbau Zeiterfassung in Österreich

werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen - AVRAG § 26i, KollV Baugewerbe, ASchG §§ 63–66 Sachkundigenprüfung, SigG/eIDAS-Unterschrift und BMD/RZL-Export. Stundennachweise digital auf der Baustelle erfassen, Gerüstfläche und Auf-/Abbau-Stunden getrennt verknüpfen, BUAK-Meldung auf Knopfdruck, Meister-Signatur per Smartphone. Aufbewahrung 7 Jahre inklusive.

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Häufige Fragen

Was schreibt AVRAG § 26i für Gerüstbaubetriebe in Österreich vor?

AVRAG § 26i verpflichtet österreichische Gerüstbauunternehmen, Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit sowie Überstunden aufzuzeichnen. Aufbewahrungspflicht 7 Jahre. Der Kollektivvertrag Baugewerbe (WKO) gilt für Gerüstbauer. BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) erfordert monatliche Stundenmeldungen. AUVA verlangt bei Arbeitsunfällen vollständige Tätigkeitsnachweise. Besonderheit Höhenarbeit: Auf- und Abbau müssen gesondert dokumentiert werden, da ASchG §§ 63–66 spezifische Anforderungen für Gerüste als Arbeitsmittel stellen.

Warum müssen Auf- und Abbau-Stunden getrennt im österreichischen Gerüstbau Stundenzettel erfasst werden?

Die Trennung von Auf- und Abbau-Stunden ist aus drei Gründen erforderlich: Erstens gelten nach dem KollV Baugewerbe unterschiedliche Lohngruppen für Aufbau (höhere Gefahrenstufe) und Abbau. Zweitens ist die Kalkulation nach Aufbauphase unterschiedlich, was für die Nachkalkulation und Angebotskalkulation für Folgeaufträge entscheidend ist. Drittens dient die Trennung der Haftungsabgrenzung nach ABGB gegenüber dem Auftraggeber während der Gerüstnutzungszeit.

Wie wird die ASchG Sachkundigenprüfung im österreichischen Gerüstbau Stundenzettel dokumentiert?

ASchG §§ 63–66 schreibt vor, dass Gerüste regelmäßig durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen - in der Regel alle 4 Wochen sowie nach Sturm, Schneefall oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen. Im Stundenzettel wird die Prüfprotokoll-Referenz, der Name des Sachkundigen, seine Befähigungsnachweis-Nummer und das Prüfergebnis festgehalten. ÖNORM B 4007 regelt die technischen Anforderungen an Gerüste in Österreich und ergänzt die ASchG-Anforderungen.

Kann ich den österreichischen Gerüstbau Stundenzettel digital erfassen und BMD/RZL-kompatibel exportieren?

Ja - werkflow erfasst Gerüstbau-Stundennachweise digital auf der Baustelle, dokumentiert Gerüstfläche m², Gerüsttyp, Auf-/Abbau-Stunden getrennt und ASchG-Sachkundigenprüfung automatisch und exportiert im BMD/RZL-Format. AVRAG-konforme Aufbewahrung 7 Jahre und BUAK-Meldungsexport sind inklusive.

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